PDF
Zurück zum Inhalt

Die Informationen wurden aktualisiert: 02/01/2020

Mit dem Paysera-Konto verbundene Zahlungsinstrumente

Allgemeiner Vertrag – Allgemeiner Zahlungsdienstevertrag.

Zahlungsmittel – jedes Mittel, das das System mit dem Paysera-Konto verknüpfen kann und mit dem die Zahlungsüberweisungen durchgeführt und in Einzelfällen auch angenommen werden können.

Verkaufsstelle – eine physische Stelle für die Anbietung von Dienstleistungen oder den Verkauf/Kauf von Waren, an der der Kunde mit Hilfe des Zahlungsinstruments bezahlen kann.

1. Dieser Anhang gilt für den Kunden, der das Paysera-Konto hat und die Zahlungstransaktionen über die mit dem Paysera-Konto verknüpften Zahlungsmittel ausführen möchte.

2. Bei Nutzung dieser Dienstleistung gelten für den Kunden alle Bedingungen des Allgemeinen Vertrags und zusätzlich die in diesem Anhang festgelegten Bedingungen. Die in diesem Anhang verwendeten Begriffe werden im Sinne des Allgemeinen Vertrags verwendet.

3. Der Kunde, der das Paysera-Konto hat, kann die im System angegebenen Mittel mit dem Paysera-Konto verknüpfen und diese somit als Zahlungsmittel verwenden.

4. Um ein bestimmtes Zahlungsmittel zu nutzen, muss der Kunde das im System angegebene Mittel mit seinem Paysera-Konto gemäß den im System festgelegten Anweisungen verknüpfen.

5. Die Nutzungsbedingungen für jedes einzelne Zahlungsinstrument, die Regeln für die Zahlungsvorgänge, die Bedingungen und Grenzen für die Abschreibung und die Anweisungen für die Verknüpfung der Zahlungsinstrumente mit dem Paysera-Konto werden im System bereitgestellt

6. Wenn die Transaktion, die mit einem Zahlungsinstrument bezahlt wurde, abgeschlossen ist, reserviert Paysera den Betrag der Zahlungsmittel auf dem Paysera-Konto des Kunden. Die Geldmittel werden nach Erhalt einer Anfrage des Händlers oder Dienstleisters abgeschrieben.

7. Durch Verknüpfung eines der im System genannten Mittel mit dem Paysera-Konto werden diese Mittel zu Zahlungsmitteln und sie müssen daher vom Kunden in gleicher Weise wie Zahlungskarten der Bank, Geld und andere wertvolle Dokumente geschützt werden. Der Kunde darf das Zahlungsmittel oder die Passwörter in keinem Fall an andere Personen weitergeben und muss anderenfalls die Nutzung des Zahlungsmittels durch andere Personen oder das Bekanntwerden der Passwörter für andere Personen verhindern oder keine Voraussetzungen dafür schaffen und wenn der Kunde dies nicht sicherstellt, übernimmt er volle Verantwortung für Zahlungstransaktionen mit dem Zahlungsmittel und auf seinem Paysera-Konto. Der Kunde übernimmt volle Verantwortung für Schutz sowie der Zahlungsmittel als auch der Passwörter des Zahlungsmittels.

8. Der Kunde trägt volle Verantwortung dafür, dass das verknüpfte Zahlungsmittel dem Kunden gehört.

9. Wenn der Kunde das Zahlungsmittel verliert oder denkt, dass die Passwörter seines Zahlungsmittels für andere Personen bekannt wurden, muss er sich unverzüglich bei seinem Benutzerkonto anmelden und die Verknüpfung des Zahlungsmittels mit seinem Konto löschen. Gibt es solche Möglichkeit nicht, muss sich der Kunde an Paysera wenden, um die Möglichkeit zur Abbuchung des Gelds vom Paysera-Konto durch das Zahlungsmittel zu vermeiden oder das Zahlungsmittel zu sperren. Mündliche Mitteilungen werden rund um die Uhr unter +37068577562 angenommen.

10. Wenn der Kunde glaubt, dass das Zahlungsmittel gestohlen und/oder das Passwort des Zahlungsmittels für andere Personen bekannt wurde, und darüber Paysera und die zuständige Strafverfolgungsbehörde nicht informiert hat, wird davon ausgegangen, dass aus grober Fahrlässigkeit des Kunden das Zahlungsmittel verloren wurde oder rechtswidrige Transaktionen auf seinem Paysera-Konto ausgeführt wurden.

11. Wenn der Kunde (Zahler) ein Benutzer ist (natürliche Person, die gemäß dem Allgemeinen Zahlungsdienstevertrag und dessen Anhängen für Zwecke handelt, die nicht mit ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit zusammenhängen), trägt der Kunde die Verluste bis zu 150 (einhundertfünfzig) EUR-Äquivalent in Litas, die durch unbefugte Zahlungstransaktionen entstehen, wenn diese Verluste erlitten wurden:

11.1. aufgrund der Verwendung des verlorenen oder gestohlenen Zahlungsmittels;

11.2. aufgrund unbefugtes Erwerbs eines Zahlungsmittels, wenn der Kunde personalisierte Sicherheitsmerkmale (einschließlich Maßnahmen zur Bestätigung der Identität) nicht geschützt hat.

11.3. Wenn der Kunde (Zahler) kein Benutzer ist und/oder die Zahlungstransaktion in der Währung eines Mitgliedstaates in Ausland oder in einer ausländischen Währung ausgeführt wird, trägt der Kunde alle Verluste, die durch in dieser Ziffer genannte Gründe entstanden sind.

12. Der Kunde trägt alle Verluste, die durch unbefugte Zahlungstransaktionen entstanden sind, wenn der Zahler diese Verluste erlitten hat, indem er betrügerisch gehandelt, eine oder mehrere in diesem Anhang oder im Allgemeinen Vertrag genannten Verpflichtungen grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht erfüllt, das Zahlungsmittel oder seine Passwörter nicht geschützt und/oder das Zahlungsmittel nicht in Übereinstimmung mit den festgelegten Regeln verwendet hat sowie in Fällen, in denen unbefugte Transaktionen mit Passwörtern durchgeführt wurden.

13. Wenn der Kunde das Zahlungsmittel an Dritte weitergegeben hat oder andere Personen das Zahlungsmittel durch Fahrlässigkeit des Kunden erhalten haben, ist der Kunde in allen Fällen voll verantwortlich und übernimmt die Verantwortung für Transaktionen, die unter Verwendung des Zahlungsmittels durchgeführt wurden.