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Zuletzt aktualisiert: 27/07/2020

Edelmetallhandel im Paysera-System*

Allgemeiner Vertrag - der Allgemeine Zahlungsdienstevertrag (Privatkunden / Geschäftskunden).

Edelmetalle - Gold (XAU), Silber (XAG) und Platin (XPT). Edelmetalle sind kein elektronisches Geld.

Gold - zertifizierte Goldbarren oder Goldmünzen (XAU), die von verschiedenen Ländern ausgegeben werden und deren Gewicht von reinem Gold in Feinunzen (oz) oder Gramm (g) gemessen wird. Zertifizierte Goldprodukte werden auch als Anlagegold bezeichnet und unterliegen einem Mehrwertsteuersatz von 0.

Gold Objekt - ein Goldbarren oder eine Goldeinheit. 

Eigentum des Kunden - Einheiten des Edelmetalls oder ihrer Teile im Besitz des Kunden. 

1. Diese Regeln für den Handel und die Lagerung von Edelmetallen (im Folgenden als Regeln bezeichnet) sind ein Anhang zum Allgemeinen Vertrag, der für den Kunden mit einem Paysera-Konto gilt, der Edelmetalle im Paysera-System erhalten oder gekauft hat, sowie für die Sicherung des Eigentums des Kunden im Paysera-System.

2. Der Kunde unterliegt allen Bedingungen, die im Allgemeinen Vertrag und zusätzlich zu den in den vorliegenden Regeln festgelegten Bedingungen festgesetzt sind. Die in diesen Regeln verwendeten Begriffe haben die im Allgemeinen Vertrag angegebene Bedeutung.

3. Ein Kunde, der ein Paysera-Konto besitzt, hat die Möglichkeit, Edelmetalle von Paysera LT, UAB zu kaufen, indem er sein Paysera-Konto für elektronisches Geld, das er besitzt, zu einem von Paysera festgelegten Preis verwendet (Verkauf nach dem Gewichtswert). Die kleinste zum Kauf angebotene Edelmetallmenge beträgt 0,00001 Feinunzen.

4. Beim Kauf des Edelmetalls zahlt der Kunde den Börsenpreis1 ohne zusätzliche Gebühren und Paysera einen Aufschlag von 1%. Paysera wendet einen zusätzlichen Aufschlag von 1% auf den Börsenpreis an, um das Risiko von Schwankungen der Börsenpreise an Wochenenden und Werktagen von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr zu kontrollieren.

5. Nach Abschluss eines Handelsgeschäftes wird das Eigentum des Kunden auf seinem Paysera-Konto angezeigt - die Menge des von ihm gehaltenen Edelmetalls (und des Barrens/der Münze, wenn der Kunde es gewählt hat) und der Geldwert (Börsenpreis) in seiner Hauptwährung. Wenn der Kunde nur einen Teil des Barrens erwirbt, wird auf dem Konto des Kunden eine Silhouette des gesamten Barrens mit einem markierten Teil, den der Kunde gekauft hat, angezeigt.

6. Nach Abschluss eines Handelsgeschäftes erwirbt der Kunde das Eigentumsrecht an der bestimmten Menge (Produkt) des Edelmetalls am selben Tag oder spätestens am nächsten Tag. Der Kunde kann die gekaufte Menge des Edelmetalls persönlich innerhalb von 2 Werktagen in der Paysera-Filiale in Vilnius, Pilaitės pr. 16, Litauen abholen. Wenn es nicht innerhalb von 2 Werktagen abgeholt wird, wird ein finanzieller Aufbewahrungsservice durch die Anwendung einer monatlichen Servicegebühr bereitgestellt. Der Kunde kann auch die Menge des in seinem Eigentum stehenden Edelmetalls abholen, indem er eine zusätzliche Dienstleistung im Paysera-System bestellt - Lieferung (Pkt. 9).

7. Der Kunde kann weniger als ein Gramm des Edelmetalls kaufen, aber nur, wenn er Miteigentümer mit Paysera wird. Wenn der Kunde das Miteigentumsverhältnis nicht akzeptiert oder dessen rechtliche Beschränkungen nicht kennt, wird dem Kunden nicht empfohlen, einen Barren des Edelmetalls in Teilen zu kaufen.

8. Paysera ermöglicht es dem Kunden ohne Einschränkung, seine gekaufte Goldeinheit ab einem 1-g-Barren abzuholen. Kunden, die weniger als ein Gramm Gold kaufen und es persönlich abholen möchten, können Folgendes wählen:

8.1. dies zum Zeitpunkt des Kaufs oder nach Eingehen der Lagerungsbeziehung angeben und Paysera 2 Werktage vor der Entnahme des Goldes benachrichtigen. In diesem Fall wird ein Teil der Goldeinheit in Naturalien aufgeteilt (ein Stück des Blattgoldes wird abgeschnitten usw.), deren Wert dem Wert des Goldanteils des Kunden entspricht2;

8.2. Der Kunde kauft den fehlenden Betrag und erwirbt auf diese Weise einen ganzen Barren/Münze.

8.3. Paysera kauft dem Kunden einen Teil des vom Kunden gehaltenen Goldes ab, indem es mit ihm gemäß den öffentlich zugänglichen Handelsbedingungen abrechnet

9. Der Kunde kann durch den Kauf von Edelmetall die Lieferung an einen bestimmten Ort gegen eine Liefergebühr 3 bestellen, die zur Deckung der Transportkosten bestimmt ist. 

10. Wenn der Kunde beim Kauf sein gekauftes Edelmetall nicht innerhalb von 2 Werktagen abholt, wird für diese Menge gegen eine monatliche Verwahrungsgebühr automatisch ein zusätzlicher Service - Lagerung - in der Verwahrstelle Paysera aktiviert (Paysera verpflichtet sich, den vom Kunden gekauften Goldgegenstand an einem separaten Ort in der Verwahrstelle zu lagern, und der Kunde verpflichtet sich, die Lagerung zu bezahlen). 

11. Der Kunde kann sein Eigentumsrecht an dem Objekt des gehaltenen Edelmetalls ohne Zahlung auf einen anderen Paysera-Kunden im Paysera-System übertragen. Die Mindestmenge, die im Paysera-System übertragen werden kann, beträgt 0,00001 Feinunzen, d.h. der kleinste Teil des Edelmetalls, der aufgeteilt werden kann. Die Überweisung im Paysera-System erfolgt sofort. 

12. Der Kunde kann sein Edelmetall im Paysera-System jederzeit elektronisch verkaufen, und Paysera hat das Recht, Edelmetall vom Kunden gemäß den zu diesem Zeitpunkt öffentlich zugänglichen Handelsbedingungen zu kaufen.

13. Dem Kunden ist es untersagt, seinen Goldgegenstand an andere Paysera-Kunden im Paysera-System zur Zahlung zu übertragen (Handel). Im Falle eines Verstoßes gegen die Anforderung dieser Klausel wird Paysera den Kunden zuerst benachrichtigen; im Falle eines wiederholten Verstoßes wird das Paysera-Konto des Kunden eingeschränkt, und das Edelmetallobjekt wird zurückgenommen oder an den Kunden zurückgegeben und der Lagerungsservice wird eingestellt. 

14. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung und das Risiko für die Transaktion. Der Kunde bestätigt, dass er sich der potentiellen Fluktuation der Edelmetallpreise bewusst ist und keine Ansprüche gegen Paysera geltend machen wird. Der Kunde kann Verluste erleiden, wenn der Börsenkurs der erworbenen Edelmetalle sinkt, und auch wenn der Kunde seinen Besitz nicht abzieht und Verwahrungsgebühren erhoben werden, wenn zertifiziertes Gold Steuern unterliegt oder in jedem anderen Fall, wenn sich die finanzielle Lage des Kunden aufgrund von Investitionen in das Edelmetall verschlechtert. 

15. Alle Streitigkeiten über Edelmetalle werden durch Verhandlungen mit Paysera beigelegt. Wenn der Streit durch Verhandlungen nicht gelöst werden kann, hat der Kunde, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, das Recht, sich an das Staatliche Amt für den Schutz der Verbraucherrechte der Republik Litauen oder an das nächstgelegene Europäische Verbraucherzentrum zu wenden. Wenn die Streitigkeit nicht gütlich oder durch andere außergerichtliche Mittel der Streitbeilegung beigelegt werden kann, wird die Streitigkeit gemäß dem Recht der Republik Litauen vor dem Bezirksgericht Vilnius beigelegt.

* Das litauische Prüfungsamt hat Paysera in die Liste der Unternehmen aufgenommen, die sich mit der Verwertung von Anlagegold und mit Aktivitäten im Zusammenhang mit Edelmetallen und Edelsteinen beschäftigen dürfen (Lizenz gültig ab 1. Januar 2020). Diese Aktivitäten werden vom Litauischen Prüfungsamt überwacht.

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1die weltweiten Edelmetallkurse werden von https://currencylayer.com abgerufen, wo sie von den zu diesem Zeitpunkt tätigen Börsen zur Verfügung gestellt werden.

2in solchen Fällen wird Anlagegold zu gewöhnlichem Gold, das der Mehrwertsteuer unterliegen kann.

3Die Liefergebühr wird automatisch unter Berücksichtigung des Lieferortes zu den Tarifen des Lieferdienstes berechnet.