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Das aktualisierte Abkommen tritt in Kraft: 15. Mai 2023

Allgemeiner Zahlungsdienstevertrag für Geschäftskunden

1. Allgemeines


1.1. Dieser Vertrag wird zwischen Paysera und dem Kunden abgeschlossen.

1.2. Gegenstand des Vertrags: Dieser Vertrag legt die grundlegenden Bedingungen zwischen dem Kunden und Paysera bei Registrierung im System, Eröffnung des Paysera-Kontos und Nutzung anderer Paysera-Dienstleistungen fest. Anhänge zu diesem Vertrag, Vereinbarungen und Regeln, die integraler Bestandteil dieses Vertrags sind, legen die Bedingungen für einzelne Paysera-Dienstleistungen fest und diese Bedingungen treten mit dem Beginn der Nutzung der betreffenden Dienstleistungen durch den Kunden in Kraft. Zusätzlich zu diesem Vertrag unterliegt die Beziehung zwischen Paysera und dem Kunden in Bezug auf Erbringung der Dienstleistungen auch dem Kunden geltenden Rechtsvorschriften, mit dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarungen, Regeln und Prinzipien der Angemessenheit, Gerechtigkeit und Fairness.

1.3. Dieser Vertrag ist ein wichtiges Dokument, das der Kunde sorgfältig prüfen muss, bevor er sich dafür entscheidet, im System zu registrieren, das Paysera-Konto zu eröffnen und andere Paysera-Dienstleistungen zu nutzen. Lesen Sie die Bedingungen dieses Vertrags sorgfältig durch, bevor Sie ihnen zustimmen. Dieser Vertrag mit den Anhängen definiert bestimmte Risiken bei Nutzung des Systems und enthält Anweisungen zur sicheren Nutzung des Systems.

1.4. Die Anhände zu diesem Vertrag sind Vereinbarungen, mit denen sich der Kunde und Paysera die Nutzung der im Anhang genannten Dienstleistungen vereinbart. Die in den Anhängen aufgeführten Bedingungen sind besondere (vorrangige) Bestimmungen in Bezug auf andere Bestimmungen des Vertrags. Beginnt der Kunde, Dienstleistungen zu nutzen, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht genutzt wurden, wird der entsprechende Anhang zum Vertrag angewendet. Wenn für Bereitstellung der neu ausgewählten Dienstleistungen zusätzliche Bestätigung des Benutzerkontos oder Einreichung zusätzlicher Dokumente erforderlich sind, werden die neu ausgewählten Dienstleistungen erbracht, nachdem der Kunde die von Paysera angegebenen Handlungen ausgeführt hat.

1.5. Die wichtigsten im Vertrag verwendeten Begriffe:

Personenbezogene Daten – Informationen, die sich auf natürliche Person (Privatperson) beziehen, deren Identität bekannt ist oder direkt oder indirekt anhand von folgenden Daten festgestellt werden kann: Personenkennzeichen, ein oder mehrere charakteristischen körperlichen, physiologischen, psychologischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Merkmalen.

Werktag – von Paysera festgelegter Tag, an dem Paysera die Dienstleistungen erbringt. Für verschiedene Dienstleistungen kann Paysera unterschiedliche Werktage von Paysera festlegen, die mit Preisen angegeben werden.

E-Geld – auf das Paysera-Konto eingezahlte oder überwiesene und darauf gehaltene Mittel des Kunden zur Ausführung der Zahlungstransaktionen über das System.

Paysera – Unternehmen der Paysera-Gruppe unter Berücksichtigung des Wohnsitzstaats des Kunden sowie andere juristische Personen, die bei Erbringung von Dienstleistungen eingesetzt werden; alle Zahlungsdienstleistungen erbringt ausschließlich lizenzierte Unternehmen. Paysera Ltd eröffnet das primäre Benutzerkonto und das der Paysera-Gruppe gehörende und dazu lizenzierte Unternehmen nimmt die korrekte Identifikation des Kunden vor und stellt das Zahlungskonto im IBAN-Format bereit. Die rechtlichen Angaben zu diesen Unternehmen sind in Klausel 17.10 des Abkommens enthalten.

Empfänger – natürliche oder juristische Person, andere Organisation oder ihre Unterteilung, die im Zahlungsauftrag als Empfänger der Mittel der Zahlungstransaktion angegeben ist.

Auszug – von Paysera vorbereitetes und eingereichtes Dokument, das Informationen zu Zahlungstransaktionen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf dem Konto ausgeführt wurden, enthält.

Preise – gemäß dem von Paysera festgelegten Verfahren bestätigte Preise für Dienstleistungen und Transaktionen von Paysera.

Kunde – juristische Person, die diesen Vertrag wegen der Paysera-Dienstleistungen abgeschlossen hat.

Vertreter des Kunden – Leiter oder anderer Vertreter des Kunden, der Befugnis gemäß Rechtsakten und/oder Unterlagen über die Tätigkeit der juristischen Person hat, den Kunden im Umgang mit Paysera zu vertreten.

Kundenidentifikation – Feststellung der Identität des Kunden und/oder wirtschaftlich Berechtigten gemäß den im System angegebenen Verfahren.

Kommissionsgebühr – von Paysera erhobene Gebühr für Zahlungstransaktion und/oder damit verbundene Dienstleistungen.

Zahlungsüberweisung – Zahlungstransaktion, wenn auf Initiative des Zahlers die Mittel auf das Zahlungskonto des Empfängers überwiesen werden.

Zahlungsauftrag – Auftrag (Zahlungsanweisung) des Zahlers oder des Empfängers an seinen Zahlungsdienstleister zur Ausführung der Zahlungstransaktion.

Zahlungstransaktion – durch den Zahler, im Auftrag des Zahlers oder durch den Empfänger eingeleitete Einzahlung, Überweisung oder Abhebung der Mittel.

Zahlungsdienstleistung – Dienstleistungen, die Bareinzahlung und Barabhebung ermöglichen, und alle Transaktionen im Zusammenhang mit Verwaltung des Zahlungskontos; Zahlungstransaktionen, einschließlich der Überweisung des Gelds, das sich auf dem Zahlungskonto bei der Institution des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsdienstbenutzers oder des anderen Zahlungsdienstleisters befindet; Zahlungstransaktionen, wenn das Geld dem Zahlungsdienstbenutzer gemäß der Kreditlinie zur Verfügung gestellt wird; Zahlungstransaktionen mit einer Zahlungskarte oder einem ähnlichen Mittel und/oder Kreditüberweisungen, einschließlich periodischer Überweisungen; Ausgabe und/oder Annahme von Zahlungsmitteln; Geldtransfer; Zahlungsauslösedienste; Kontoinformationsdienste.

Zahlungsmittel – jedes Zahlungsmittel, das das System zulässt, dem Paysera-Konto zu verknüpfen und bei Durchführung der Zahlungsüberweisungen zu nutzen.

Zahler – natürliche oder juristische Person, andere Organisation oder ihre Unterteilung, die ein Zahlungskonto hat und die Ausführung des Zahlungsauftrags von diesem Zahlungskonto zulässt oder, falls kein Zahlungskonto vorhanden ist, einen Zahlungsauftrag erteilt.

Paysera-Konto oder Konto – im Name des Kunden im System eröffnetes Konto, das zur Zahlung und zur Ausführung der anderen Zahlungstransaktionen verwendet wird. Das Konto wird erst nach Kundenidentifikation eröffnet.

Paysera-Kontoübertragung oder Kontoübertragung – Übertragung des Paysera-Kontos auf einen anderen Zahlungsdienstleister oder ein anderes lizenziertes Unternehmen der Paysera-Gruppe, die auf Initiative (Antrag) von Paysera oder des Kunden erfolgt.

Dienstleistung – die von Paysera im Rahmen dieser Vereinbarung und (oder) ihrer Ergänzungen erbrachten Dienstleistungen, einschließlich der Ausgabe und Rücknahme von E-Geld, des Zahlungsdienstes und aller anderen von Paysera erbrachten Dienstleistungen.

Paysera App – mobiles Programm zur Verwaltung des Paysera-Kontos, das auf mobilen Geräten installiert und verwendet wird.

Benutzerkonto – das Ergebnis der Registrierung im System (nach dem Einloggen auf der Seite bank.paysera.com), bei der die persönlichen Daten der registrierten Person gespeichert werden, ein Login-Name erstellt wird und die Rechte der Person im System festgelegt werden.

Akzeptable Sprache – eine der im System verfügbaren Sprachen.

Anhang – Vereinbarung zwischen Paysera und dem Kunden über Bereitstellung getrennter Paysera-Dienstleistungen und Nutzungsbedingungen. Der Anhang kann als Vereinbarung, Regel, Erklärung, Plan oder anderweitig definiert werden. Der Anhang ist integraler Bestandteil dieses Vertrags.

Starke Authentifizierung (engl. strong customer authentication) – Verfahren zur Bestätigung der Identität einer natürlichen oder juristischen Person auf der Grundlage der Verwendung von zwei oder mehr Elementen, die als Wissen (statisches Passwort, Code, persönliche Identifikationsnummer), Besitz (Token, Smartcard, Mobiltelefon) und Eigenschaften (biometrische Daten wie Fingerabdrücke) kategorisiert sind und die nicht miteinander verbunden sind, weil die Verletzung eines von ihnen nicht die Sicherheit des anderen mindert. Dieses Verfahren gilt, wenn der Kunde über das Internet oder andere Fernkommunikationsmittel eine Verbindung zu seinem Zahlungskonto herstellt, eine elektronische Zahlungstransaktion einleitet und durch das Fernkommunikationsmittel irgendeine Handlung ausführt, die mit dem Risiko des Betrugs bei Ausführung der Zahlung oder eines sonstigen Missbrauchs verbunden ist.

System – Softwarelösung auf Paysera-Webseiten, die von Paysera entwickelt und für Bereitstellung von Paysera-Dienstleistungen verwendet wird.

Vertrag – Vereinbarung zwischen dem Kunden und Paysera, die diesen Allgemeinen Zahlungsdienstevertrag für Geschäftskunden und alle anderen Bedingungen und Dokumente (Anhänge, Vereinbarungen, Regeln, Erklärungen usw.) umfasst, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Informationen auf den Websites, auf die in diesem Allgemeinen Zahlungsdienstevertrag für Geschäftskunden verwiesen wird.

Zustimmung – Zustimmung des Zahlers zur Ausführung der Zahlungstransaktion, die gemäß Abschnitt 8 des Vertrags erteilt wird.

Passwort (Passwörter) – jeder im System erstellter Code des Kunden, während der starken Authentifizierung verwendeter im System erstellter Code des Kunden oder ein einmaliger von Paysera dem Kunden gegebener Sicherheitscode zum Zugang zum Benutzerkonto und/oder Paysera-Konto, zur Einleitung, Bestätigung und/oder Verwaltung getrennter Paysera-Dienstleistung, zur Einleitung, Autorisierung, Ausführung, Bestätigung oder zum Erhalt der Zahlungstransaktion.

Partei – Paysera oder Kunde.

Eindeutiger Identifikator – Kombination von Buchstaben, Zahlen oder Symbolen, die Paysera als Zahlungsdienstleister dem Zahlungsdienstbenutzer bereitstellt und die den an der Zahlungstransaktion beteiligten Zahlungsdienstbenutzer und/oder das in Zahlungstransaktion verwendete Zahlungskonto eindeutig identifizieren lässt.

2. Registrierung im System

 

2.1. Vor Nutzung der Paysera-Dienstleistungen muss sich der Kunde im System registrieren. Paysera hat das Recht, einem neuen Kunden keine Paysera-Dienstleistungen ohne Angabe von Gründen zu erbringen, aber stellt sicher, dass eine Ablehnung der Registrierung immer auf wichtigen Gründen basiert, die Paysera nicht verpflichtet und berechtigt ist, offen zu legen.

2.2. Während der Registrierung im System wird zuerst das Benutzerkonto des Vertreters des Kunden erstellt. Das Benutzerkonto ist persönlich, deshalb muss sich jeder Vertreter des Kunden, dem Rechte zur Verwaltung des Kontos gewährt sind oder werden, im System registrieren, sein eigenes persönliches Benutzerkonto erstellen und das vom System verlangte Kundenidentifikationsverfahren abschließen.

2.3. Das Konto für den Kunden kann von dem Vertreter des Kunden geöffnet werden. Durch Registrierung des Kunden im System bestätigt der Vertreter des Kunden, dass er ordnungsgemäß gewählt oder ernannt ist, den Kunden zu vertreten, und bestätigt, dass die von ihm vertretene juristische Person ordnungsgemäß gegründet ist und rechtmäßig handelt. Der Vertreter des Kunden muss die im System angegebenen Dokumente einreichen, damit er gemäß den im System festgelegten Verfahren ordnungsgemäß identifiziert wird. Der Vertreter des Kunden, der das Konto eröffnet hat, hat das Recht, die Rechte zur Verwaltung des Kontos anderen vom Kunden bevollmächtigten Personen zu gewähren, nachdem sie sich beim System angemeldet und ihre eigenen persönlichen Benutzerkonten erstellt haben.

2.4. Der Vertrag tritt in Kraft, wenn der Vertreter des Kunden den Kunden im System registriert, sich mit den Bedingungen dieses Vertrags vertraut gemacht und seine Zustimmung zu deren Einhaltung in elektronischer Form erklärt hat. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit gültig.

2.5. Mit der Registrierung im System bestätigt der Kunde, dass er sich mit den Vertragsbedingungen vertraut gemacht hat und ihnen zustimmt und sich verpflichtet, sie einzuhalten.

2.6. Der Kunde stellt sicher, dass sowie bei Registrierung im System als auch später bei Änderung oder Ergänzung der Daten nur richtige Daten über den Kunden und dessen Vertreter angegeben werden. Alle Verluste aufgrund Angabe falscher Daten gehen zu Lasten des Kunden.

2.7. In den Fällen und nach den Verfahren, die im Vertrag oder im System festgelegt sind, muss der Kunde und/oder dessen Vertreter das Benutzerkonto, die Bereitstellung einer neuen Dienstleistung oder eines Teils der Dienstleistung bestätigen und die Kundenidentifikation vornehmen, damit Paysera die Bereitstellung der Dienstleistungen beginnt oder fortsetzt. Die Vornahme des Kundenidentifikation, die Bestätigung des Benutzerkontos und der Bereitstellung der neuen Dienstleistungen dient dem Schutz der Interessen des Kunden und Paysera.

2.8. Paysera hat das Recht, solche Daten und/oder Dokumente zu verlangen, die helfen, den Kunden zu identifizieren und/oder relevante Informationen über den Kunden zu erhalten, die für ordnungsmäßige Bereitstellung der Paysera-Dienstleistungen erforderlich sind. Bestimmte einzureichende Daten und/oder Dokumente werden in einer Mitteilung an den Kunden über Notwendigkeit einer Kundenidentifikation oder eines anderen Bestätigungsverfahrens angegeben.

2.9. Bei Kundenindentifikation hat Paysera das Recht zu verlangen, dass der Kunde folgende Handlungen im Rahmen vornimmt:

2.9.1. an Paysera Originaldokumente und/oder deren Kopien und/oder Kopien von notariell oder von einer anderen staatlich bevollmächtigten Person beglaubigten Dokumenten einzureichen;

2.9.2. Paysera hat bei der Erfüllung der Verpflichtung, den Begünstigten zu identifizieren, das Recht, den Kunden aufzufordern, eine gültige Liste der Teilnehmer seiner juristischen Person vorzulegen. Bei der Einreichung dieser Liste muss der Kunde bestätigen, dass sie relevant und korrekt ist und dass die aufgeführten Personen die Anteile der juristischen Person in ihrem eigenen Namen und nicht im Namen Dritter kontrollieren. Wenn die Aktien der juristischen Person im Namen von Dritten kontrolliert werden, muss der Kunde diese Umstände zusätzlich angeben und auch die Dritten benennen, die die Aktien tatsächlich verwalten. Paysera hat das Recht, die Erbringung von Dienstleistungen zu verweigern, wenn sich herausstellt, dass es nicht möglich ist, die Begünstigten der juristischen Person zu identifizieren (z.B. wenn die Begünstigten der juristischen Person Inhaberaktionäre sind).

2.10. Orte, Verfahren, Bedingungen und Preise der Kundenidentifikation sind hier angegeben.

2.11. In bestimmten Fällen hat Paysera das Recht bei Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen und aufgrund der Art der erforderlichen Dokumente (z. B. die Vorlage des Originaldokuments ist erforderlich), vom Kunden zu verlangen, die Kundenidentifikation auf eine von Paysera angegebene Weise (z. B. beim Kundendienstzentrum) vorzuführen.

2.12. Die Parteien vereinbaren, dass der Kunde die Dokumente (Verträge, Vereinbarungen usw.) durch elektronische Mittel (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterzeichnen mit einem Stylus auf dem Bildschirm) bestätigen kann.

2.13. Paysera hat das Recht, vom Kunden zusätzliche Informationen und/oder Dokumente im Zusammenhang mit dem Kunden oder seinen Transaktionen zu verlangen und regelmäßig (mindestens einmal jährlich) den Kundenfragebogen zu aktualisieren. Paysera ist berechtigt zu verlangen, dass die eingereichten Kopien der Dokumente notariell beglaubigt und/oder in eine für Paysera akzeptable Sprache übersetzt werden. Alle Dokumente und Informationen werden auf Kosten des Kunden vorbereitet und eingereicht. Reicht der Kunde keine zusätzlichen Informationen und/oder Dokumente innerhalb der von Paysera gesetzten Frist ein, behält sich Paysera das Recht vor, die Bereitstellung der Dienstleistungen ganz oder teilweise auszusetzen.

2.14. Der Kunde wird per E-Mail, die bei Registrierung im System angegeben wurde, oder per SMS, wenn der Kunde bei Registrierung nur die Mobiltelefonnummer angegeben hat, darüber benachrichtigt, dass die Bereitstellung einer neuen Dienstleistung oder erneute Bereitstellung einer suspendierten Dienstleistung bestätigt wurde.

3. Preis der Paysera-Dienstleistungen und deren Bezahlung


3.1. Die Preise und Friste der Paysera-Dienstleistungen sind im jeweiligen Abschnitt dieses Vertrags, auf der Preisseite oder im Anhang für bestimmte Dienstleistung angegeben.

3.2. Falls Paysera die im System angegebenen allgemeinen Preise der Bereitstellung der Dienstleistungen reduziert, gelten diese für den Kunden sofort nach deren Veröffentlichung, unabhängig davon, ob der Kunde darüber informiert wurde, aber nur, wenn sie nicht in der im Abschnitt 11 beschriebenen Weise geändert wurden.

3.3. Die Kommissionsgebühren von Paysera werden abgebucht:

3.3.1. während der Zahlungstransaktion;

3.3.2. wenn die Kommissionsgebühren nicht während des Zahlungstransaktion abgebucht wurden, hat Paysera das Recht, die Kommissionsgebühren später abzubuchen, spätestens jedoch 2 (zwei) Jahre nach Ausführung des Zahlungstransaktion. Der Kunde wird über die gemäß diesem Unterpunkt abgebuchten Kommissionsgebühren durch den Kommissionsgebührenbericht für den Zeitraum, in dem die Kommissionsgebühr abgebucht wurde, informiert;

3.3.3. die Kommissionsgebühr wird dem Kunden vor der Zahlungstransaktion angegeben (sofern in den Regeln des bestimmten Zahlungsmittels oder der Dienstleistung nicht anders angegeben).

3.4. Abhängend von der Komplexität des angebotenen Dienstes und/oder dem individuellen Risikolevel des Kunden, hat Paysera das Recht einen individuellen Preis für den Kunden zu setzen, welcher sich von dem von Paysera gesetzten Standardpreis unterscheidet. Solcher Preis wird für den Kunden vom Öffnungstag des Kontos (oder nach der ersten erweiterten Kundenidentifikation) oder innerhalb 30 (dreißig) Tagen vom Tag, an dem der Kunde über den individuellen Preis informiert wird, angewandt. Falls der Kunde mit dem angewandten Preis nicht einverstanden ist, hat er das Recht den Vertrag, bis zu dem Tag, an dem der Preis in Kraft tritt, zu kündigen.

3.5. Der Kunde bestätigt, dass er die Preise und Fristen der Zahlungsüberweisungen sowie Preise aller anderen für den Kunden anwendbaren und relevanten Paysera-Dienstleistungen sorgfältig gelesen hat.

3.6. Paysera hat das Recht, die Kommissionsgebühr von dem Konto abzubuchen, auf dem die Zahlungstransaktion durchgeführt wird, oder von anderen in Paysera eröffneten Konten.

3.7. Die Kommissionsgebühr ist in der Währung zu zahlen, die im Vertrag, im Anhang oder auf den in diesem Vertrag oder Anhang angegebenen Websites angegeben ist.

3.8. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das Konto genug Mittel zur Zahlung oder Abbuchung der Kommissionsgebühr enthält. Enthält das Konto nicht genug Mittel zur Zahlung der Kommissionsgebühr in einer festgelegten Währung, ist Paysera berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Kommissionsgebühr vom Konto in einer anderen Währung abzubuchen, indem Paysera diese Währung in die erforderliche Währung gemäß dem an den Kunden angewendeten Wechselkurs von Paysera umtauscht. Der übliche Wechselkurs von Paysera ist hier veröffentlicht. Wenn das Konto Mittel in mehreren anderen Währungen enthält, kann Paysera diese in die für Paysera zahlbare Währung in alphabetischer Reihenfolge der Abkürzungen für internationale Währungsnamen umtauschen, sofern zwischen dem Kunden und Paysera nichts anderes vereinbart wurde.

3.9. Wenn der Kunde die Gebühr für erbrachte Dienstleistungen nicht rechtzeitig zahlt, muss er auf Verlangen von Paysera die Verzugszinsen von 0,05 % für jeden Verzugstag zahlen.

4. Eröffnung eines Paysera-Kontos. Methoden zur Aufbewahrung der Gelder des Kunden auf dem Paysera-Konto. Bedingungen für die Einzahlung, Überweisung und Abhebung von Geldern

 

4.1. Mit diesem Vertrag wird dem Kunden ein Paysera-Konto für unbestimmte Zeit im System eröffnet.

4.2. Das Paysera-Konto ermöglicht es dem Kunden, Mittel einzuzahlen und zu überweisen sowie Mittel für Überweisungen auf seinem Konto zu halten, inländische und internationale Überweisungen der Mittel durchzuführen, Beiträge zu zahlen, Mittel auf das Konto zu erhalten, Waren und Dienstleistungen zu bezahlen, andere Transaktionen direkt im Zusammenhang mit Überweisungen der Mittel durchzuführen.

4.3. Abhängig von der verfügbaren Lizenz des Unternehmens der Paysera-Gruppe, das den Kunden registriert und ihm ein Paysera-Konto gewährt hat, können die Gelder des Kunden auf dem Paysera-Konto auf eine der folgenden Arten gehalten werden:

4.3.1. Elektronisches Geld, das Paysera ausgibt, nachdem der Kunde Geld auf sein Paysera-Konto überwiesen oder eingezahlt hat. Nachdem Paysera das Geld erhalten hat, schreibt es dem Kundenkonto gut und gibt gleichzeitig elektronisches Geld zum Nennwert aus. Das elektronische Geld wird auf dem Paysera-Konto des Kunden in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen gutgeschrieben, gehalten und gespeichert.

4.3.2. Gelder (Geldbeträge), deren Nennwert dem Nennwert der Gelder (Geldbeträge) entspricht, die auf das Paysera-Konto eingezahlt, erhalten oder übertragen wurden.

4.4. Die spezifische Methode der Aufbewahrung von elektronischem Geld oder Fonds (Geldbetrag) (im Folgenden zusammen - die Fonds) auf dem Paysera-Konto wird vom Kunden im Konto ausgewählt, indem er den Abschnitt "Fonds hinzufügen" wählt, der Anweisungen für die Einzahlung von Fonds für jede Zahlungsmethode enthält. Die Anweisungen zur Einzahlung von Geldmitteln und die darin angegebenen Daten gelten als eindeutige Identifikatoren, die für die ordnungsgemäße Durchführung einer Zahlungstransaktion erforderlich sind.

4.5. Der Nennwert der Gelder entspricht dem Nennwert der auf das Paysera-Konto eingezahlten oder überwiesenen Gelder.

4.6. Die auf dem Paysera-Konto gehaltenen Gelder, mit Ausnahme von elektronischem Geld, können als Einlage betrachtet werden, für die gemäß den Bedingungen eines separaten Nachtrags zu dieser Vereinbarung Zinsen gezahlt werden können. Elektronisches Geld, das auf dem Paysera-Konto gehalten wird, ist keine Einlage und Paysera zahlt unter keinen Umständen Zinsen für das elektronische Geld, das auf dem Paysera-Konto gehalten wird, und bietet keine anderen Vorteile im Zusammenhang mit dem Zeitraum, in dem das elektronische Geld gespeichert ist.

4.7. Der Kunde kann mehrere Paysera-Konten eröffnen.

4.8. Auf Wunsch des Kunden können die auf dem Paysera-Konto des Kunden befindlichen Gelder jederzeit zu ihrem Nennwert abgehoben (zurückgezahlt) werden, außer in den im Vertrag festgelegten Fällen, in denen Beschränkungen auf das Konto des Kunden angewendet werden.

4.9. Der Kunde stellt einen Antrag auf Abhebung (Rückzahlung) der Gelder, indem er einen Zahlungsauftrag erstellt, um die Gelder von seinem Paysera-Konto auf ein anderes vom Kunden angegebenes Konto zu überweisen (Banken und elektronische Zahlungssysteme, an die Paysera Geld überweisen kann, sind hier angegeben) oder um die Gelder von seinem Paysera-Konto mit anderen Methoden abzuheben, die von Paysera unterstützt werden und im System angegeben sind. Paysera hat das Recht, Beschränkungen für die Abhebung (Rückzahlung) der hier angegebenen Gelder anzuwenden.

4.10. Es gelten keine besonderen Bedingungen für die Abhebung (Rückzahlung) der Geldmittel, die sich von den Standardbedingungen für Zahlungsüberweisungen und andere Zahlungstransaktionen, die auf dem Paysera-Konto durchgeführt werden, unterscheiden würden. Der Betrag der abgehobenen (zurückgezahlten) oder überwiesenen Gelder wird vom Kunden gewählt.

4.11. Für die Abhebung (Rücknahme) der Gelder werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben. Im Falle einer Abhebung (Rücknahme) der Gelder zahlt der Kunde die übliche Kommissionsgebühr für den durchgeführten Zahlungstransfer oder die Abhebung, die von der vom Kunden durchgeführten Zahlungstransaktion abhängt. Es werden die üblichen Paysera-Kommissionsgebühren für die Übertragung von Geldern oder die Abhebung von Geldern erhoben.

4.12. Wenn der Kunde den Vertrag kündigt sowie die Schließung des Paysera-Kontos und die Löschung des Benutzerkontos im System beantragt oder wenn Paysera in den im Vertrag vorgesehenen Fällen die Bereitstellung der Dienstleistung des Paysera-Kontos für den Kunden beendet und das Benutzerkonto des Kunden im System löscht, wird das Geld auf dem Paysera-Konto auf das vom Kunden angegebene Bankkonto des Kunden oder das elektronische Zahlungskonto eines anderen Systems überwiesen. Paysera hat das Recht, zu Paysera gehörende Beträge (zu Paysera gehörende und vom Kunden nicht gezahlte Kommissionsgebühr für Bereitstellung der Paysera-Dienstleistungen und Kosten, einschließlich aber nicht beschränkt auf Geldstrafen der internationalen Kartenorganisationen, der anderen Finanzinstitutionen und/oder der staatlichen Behörden und Ersatz des Schadens, der Paysera infolge der Vertragsverletzung des Kunden erlitten hat) von diesem zurückzuzahlenden Geld abzuziehen. Wenn zwischen dem Kunden und Paysera ein Streit besteht, hat Paysera das Recht, die Mittel bis zur Klärung der Streitigkeit zurückzuhalten.

4.13. Wenn Paysera die Mittel aus Gründen, die Paysera nicht zu vertreten hat, nicht an den Kunden zurückzahlen kann, wird der Kunde darüber informiert. Der Kunde muss sofort ein anderes Konto angeben oder zusätzliche Informationen, die zur Rückzahlung des Gelds (zur Vornahme der Zahlung) erforderlich sind, bereitstellen.

5. Nutzung des Paysera-Kontos

 

5.1. Der Kundenvertreter, der zur Verwaltung des Paysera-Kontos berechtigt ist, kann dieses über das Internet verwalten, indem er sich in das persönliche Profil des Kundenvertreters mit dem persönlichen Login-Namen und Passwort des Kundenvertreters über einen Webbrowser einloggt oder indem er sich in die Paysera-Anwendung einloggt, nachdem er eine zusätzliche Authentifizierung (starke Kundenauthentifizierung) durch Eingabe eines einmaligen Sicherheitscodes, den er per SMS oder über die Bestätigungsfunktion der Paysera-Anwendung erhalten hat, abgeschlossen hat.

5.2. In den folgenden Fällen sendet Paysera einen einmaligen Sicherheitscode per SMS an den Vertreter des Kunden oder bietet die Möglichkeit, die Aktion über die Bestätigungsfunktion der Paysera-Anwendung zu bestätigen:

5.2.1. wenn sich der Vertreter des Kunden von einem anderen Gerät als gewöhnlich in das persönliche Profil einloggt;

5.2.2. wenn der Beauftragte des Kunden das Passwort des Profils ändert;

5.2.3. wenn der Vertreter des Kunden die im Profil angegebene E-Mail-Adresse ändert;

5.2.4. wenn der Vertreter des Kunden die im Profil angegebene Telefonnummer ändert;

5.2.5. in den Fällen, die in den Gesetzen des Landes, in dem das lizenzierte Paysera-Unternehmen, das den Kunden registriert hat, ansässig ist, und (oder) der Europäischen Union festgelegt sind, wenn die Anwendung eines sichereren Authentifizierungsverfahrens vorgeschrieben ist;

5.2.6. wenn sich der Vertreter des Kunden von demselben Gerät aus anmeldet, wenn sich der Vertreter des Kunden zuvor aus dem Profil abgemeldet hat;

5.2.7. wenn der Vertreter des Kunden die Telefonnummer bestätigt.

5.3. Der Vertreter des Kunden muss alle möglichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, das Zertifikat der Website bank.paysera.com überprüfen und sicherstellen, dass der per SMS erhaltene einmalige Sicherheitscode oder die Verifizierungsfunktion der Paysera-Anwendung korrekt verwendet wird und der einmalige Sicherheitscode eingegeben oder die Funktion im Paysera-Profil verwendet wird. Paysera ist nicht verantwortlich für die Verluste des Kunden, die durch die Verwendung des einmaligen Sicherheitscodes oder der Verifizierungsfunktion in gefälschten Paysera-Webseiten, die von Dritten durch Betrug oder auf andere illegale Weise erstellt wurden, durch die Offenlegung des einmaligen Sicherheitscodes an Dritte, die nicht das Recht haben, auf das Profil des Kunden zuzugreifen, oder durch andere Bedingungen, die in Klausel 14.4 der Vereinbarung über die Nichteinhaltung von Verpflichtungen des Kunden aufgeführt sind, verursacht werden.

5.4. Die Zahlungsüberweisungen von dem Paysera-Konto des Kunden können ausgeführt werden:

5.4.1. auf das Konto eines anderen Systembenutzers;

5.4.2. auf die Konten von Litauen, ES und Ausland (außer den Ländern, an die die Zahlungsüberweisungen nicht möglich sind: der Kunde wird über diese Länder von Paysera im System informiert);

5.4.3. auf die Konten anderer elektronischer Zahlungssysteme, die im System angegeben sind.

5.5. Bei Erteilung des Zahlungsauftrags zur Ausführung der internationalen Zahlungsüberweisung durch den Kunden gilt zusätzlich der Anhang „Bedingungen für Ausführung der internationalen Zahlungsüberweisungen“.

5.6. Bei Währungsumrechnung wird der während der Umrechnung geltende Wehselkurs von Paysera angewendet, der ständig aktualisiert und hier veröffentlicht wird (Wechselkurse werden sofort und ohne besondere Mitteilung angewendet).

5.7. Die Preise der Eröffnung und Verwaltung des Paysera-Benutzerkontos und des Paysera-Kontos sind auf der Preisseite angegeben. Falls sich der Kunde mehr als ein Jahr nicht beim Benutzerkonto angemeldet und keine Transaktionen durchgeführt hat, erachtet Paysera, dass das Benutzerkonto und das Konto (Konten) nicht mehr in Gebrauch sind (inaktiv). Paysera hat das Recht, den Vertrag zu kündigen und das Benutzerkonto und das Konto (Konten) zu schließen, wenn diese nicht in Gebrauch sind und keine Mittel enthalten, indem Paysera den Kunden 30 Tage vor Kündigung und Schließung über nicht gebrauchte (inaktive) Benutzerkonten und Konten informiert. Falls mindestens ein nicht gebrauchtes (inaktives) Konto noch Mittel enthält, wird Paysera das Benutzerkonto offen lassen und nur die nicht gebrauchten (inaktiven) Konten schließen. Falls das Benutzerkonto und das Konto (Konten), das Mittel enthält, zwei Jahre inaktiv bleiben, erhebt Paysera die Kommissionsgebühr für Verwaltung des nicht gebrauchten (inaktiven) Benutzerkontos und Kontos, das Mittel enthält. Die Kommissionsgebühr ist hier angegeben.

5.8. Die Bank oder das System kann die Gebühr für Überweisung der Mittel von dem Paysera-Konto des Kunden auf das Bankkonto, die Karte oder das andere elektronische Zahlungssystem des Kunden sowie für Überweisung der Mittel von dem Bankkonto, der Karte oder dem anderen elektronischen Zahlungssystem auf das Paysera-Konto erheben.

5.9. Die Liste der Banken und der elektronischen Zahlungssysteme, an die Zahlungsüberweisungen möglich sind, die Kommissionsgebühren für Überweisungen und Überweisungsfristen sind hier angegeben.

5.10. Der Preis der Paysera-Dienstleistungen wird von Mitteln auf dem Paysera-Konto des Kunden abgezogen. Wenn der Betrag der Mittel auf dem Paysera-Konto des Kunden niedriger als der vom Kunden angegebene Betrag der Zahlungsüberweisung und der Preis des Paysera-Dienstleistung ist, wird die Zahlung nicht ausgeführt.

5.11. Wenn eine Nicht-SEPA-, TARGET2- oder SEPA Instant-Überweisung durchgeführt wird, wird Paysera bei Überweisung der Mittel vom Paysera-Konto auf Bankkonten oder an andere elektronische Zahlungssysteme als Zahler angegeben. Zusätzlich zur Zahlungsüberweisung werden dem Empfänger diese Informationen bereitgestellt, die je nach den technischen Möglichkeiten auf eine oder mehrere der folgenden Weisen bereitgestellt werden können:

5.11.1. ausführliche Informationen über den Zahler/Kunden sind im Feld des Primärzahlers sichtbar, wenn dieses System von dem entsprechenden E-Banking- oder Zahlungssystem unterstützt wird;

5.11.2. ausführliche Informationen über den Zahler/Kunden wird im Feld des Verwendungszwecks angegeben;

5.11.3. gemeinsam mit der Zahlungsüberweisung erhält der Empfänger einen einzigartigen und nur für diese Überweisung bestimmten Link auf die Website, wo ausführliche Informationen über die Zahlung und den Zahler angegeben ist.

5.12. Wenn der Kunde falsche Daten des Geldempfängers (eindeutige Identifikatoren) angibt, aber gemäß diesen Daten der Zahlungsauftrag ausgeführt wird (z. B. der Zahler hat die Kontonummer der Person angegeben, die nicht das Geld erhalten musste), ist anzunehmen, dass Paysera seine Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hat und Paysera wird den überwiesenen Betrag nicht an den Kunden zurückgeben. Paysera verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahlungstransaktion zu verfolgen und strebt das Geld der Zahlungstransaktion zurückzugeben, allerdings, falls dies fehlschlägt, muss sich der Kunde wegen der Rückzahlung direkt an die Person wenden, die das Geld erhalten hat.

5.13. Der Kunde muss einen Zahlungsauftrag zur Ausführung der Zahlungstransaktion genau gemäß den im System festgelegten und zum Zeitpunkt der Überweisung gültigen Anweisungen erteilen. Wenn der Kunde der Empfänger ist, muss er dem Zahler ausführliche und genaue Daten angeben, damit der Zahlungsauftrag zur Ausführung der Zahlungstransaktion in allen Fällen gemäß den im System festgelegten und zum Zeitpunkt der Überweisung gültigen Anweisungen erteilt wird. Vor Erteilung des Zahlungsauftrags zur Ausführung der Zahlungstransaktion oder Angabe der Daten dem anderen Zahler muss der Kunde die Anweisungen zur Kontoauffüllung überprüfen und aktualisieren. Diese Anweisungen und die darin enthaltenen Daten werden als eindeutige Identifikatoren, die für korrekte Ausführung einer Zahlungstransaktion erforderlich sind, betrachtet (oder können als solche betrachtet werden).

5.14. Wenn der Kunde-Zahler einen fehlerhaften Zahlungsauftrag einreicht oder falsche Daten der Zahlungsüberweisung angibt und die Zahlungsüberweisung noch nicht ausgeführt wurde, kann der Zahler die Anpassung des Zahlungsauftrags beantragen. In diesem Fall gilt die im System angegebene Gebühr für Anpassung des Zahlungsauftrags.

5.15. Wenn Paysera die im Zahlungsauftrag angegebenen Mittel erhalten hat, aber dem Kondo des Empfängers nicht gutschreiben kann (z. B. das Konto des Empfängers ist geschlossen, die IBAN-Kontonummer existiert nicht usw.), zählt Paysera den Zahlungsbetrag spätestens innerhalb von zwei Werktagen an den Zahler zurück. In diesem Fall können die im System angegebenen Gebühren für Stornierung des Zahlungsauftrags erhoben werden. Wenn Paysera die im Zahlungsauftrag angegebenen Mittel dem Empfänger wegen der Fehler des Zahlers beim Ausfüllen des Zahlungsauftrags nicht gutschreiben kann und der Zahler die im Zahlungsauftrag angegebenen Mittel zurückfordert, kann der Zahlungsauftrag storniert werden und können die Mittel dem Zahler zurückgezahlt werden, jedoch nur mit dem schriftlichen Antrag des Zahlers und der Zustimmung des Empfängers zur Rückgabe der Mittel an den Zahler (wenn der Empfänger festgestellt werden kann). In diesem Fall können die im System angegebenen Gebühren für Stornierung des Zahlungsauftrags erhoben werden.

5.16. In allen Fällen, wenn Paysera einen Zahlungsauftrag und die Mittel erhält, die aufgrund von Fehlern im Zahlungsauftrag oder Mangel an Informationen nicht gutgeschrieben werden können und wenn sich weder der Zahler noch der Empfänger wegen der Anpassung eines solchen Zahlungsauftrags oder der Rückzahlung der Mittel an Paysera innerhalb eines Monats ab Erhalt des Zahlungsauftrags wendet, ergreift Paysera alle möglichen Maßnahmen, um die Zahlungstransaktion zu verfolgen, die angepasste Informationen des Zahlungsauftrags zu erhalten und den Zahlungsauftrag auszuführen. Solche Mittel zur Verfolgung der Zahlungstransaktion können sein:

5.16.1. Wenn Paysera die Kontaktdaten des Zahlers (E-Mail oder Telefonnummer) kennt, wendet sich Paysera an den Zahler wegen der Anpassung des Zahlungsauftrags.

5.16.2. Wenn Paysera keine Kontaktdaten des Zahlers kennt und sich weder der Zahler noch der Empfänger wegen der im Zahlungsauftrag angegebenen Mittel an Paysera wendet, wendet sich Paysera an die Institution des Zahlungsdienstleisters des Zahlers, von dem die Mittel des Zahlungsauftrags erhalten wurden, mit der Anfrage auf Wenden an den Zahler wegen der Anpassung der Informationen des Zahlungsauftrags. Das Mittel wird angewendet, wenn das Wenden an die Institution des Zahlungsdienstleisters des Zahlers auf elektronischem Weg möglich ist.

5.16.3. Wenn die oben genannten Maßnahmen nicht helfen, die Zahlungstransaktion zu verfolgen, hat Paysera das Recht, eine Überweisung an den Zahler in Höhe von EUR 0,01 (ein Hundertstel) (Betrag, der diesem Betrag in einer anderen Währung entspricht, wenn die Zahlungstransaktion in einer anderen Währung durchgeführt wird) oder einen anderen Mindestbetrag durchzuführen, wobei im Verwendungszweck eine Aufforderung zur Kontaktaufnahme mit Paysera und zur Angabe des falschen Zahlungsauftrags per E-Mail angegeben wird. Diese Maßnahme wird angewandt, wenn Paysera die Kontonummer des Zahlers hat, die Kosten einer solchen Zahlungsüberweisung angemessen sind und der Betrag der Zahlungsüberweisung nicht weniger als EUR 10,00 (zehn) beträgt (Betrag, der diesem Betrag in einer anderen Währung entspricht, wenn die Zahlungsüberweisung in einer anderen Währung durchgeführt wird).

5.17. In allen in Ziffer 5.16 aufgeführten Fällen gilt die im System angegebene Gebühr für Anpassung des Zahlungsauftrags, die von überwiesenem Betrag vor dessen Gutschrift dem Konto des Kunden-Empfängers abgebucht wird.

5.18. Wenn es nicht möglich ist, die in Ziffer 5.16 aufgeführten Mittel zur Zahlungstransaktionsverfolgung anzuwenden sowie wenn der Empfänger auch nicht gemäß den im Zahlungsauftrag des Zahlers angegebenen und/oder angepassten Daten identifiziert werden kann, werden die Mittel im Paysera-System aufbewahrt, bis sich der Zahler oder der Empfänger wendet und zusätzliche Daten erhalten werden, die die Gutschrift des Gelds dem Empfänger ermöglichen (nach Abbuchung der Gebühr für Anpassung des Zahlungsauftrags von überwiesenem Betrag vor dessen Gutschrift dem Konto des Kunden-Empfängers). Diese Mittel können auch auf schriftlichen Antrag des Zahlers zurückgezahlt werden. In diesem Fall gilt die im System angegebene Gebühr für Rückzahlung des Gelds, die von überwiesenem Betrag vor Rückzahlung des Gelds an den Zahler abgebucht wird.

5.19. Der Kunde, der festgestellt hat, dass auf sein Paysera-Konto nicht ihm gehörende Geld überwiesen wurde, oder sein Geld versehentlich abgezogen wurde, muss Paysera unverzüglich darüber informieren. Der Kunde ist nicht berechtigt, über das nicht ihm gehörende und irrtümlich überwiesene Geld zu verfügen. Wenn das Geld auf das Paysera-Konto irrtümlich oder in anderen Fällen ohne Rechtsgrundlage gutgeschrieben wurde, hat Paysera das Recht und erteilt der Kunde eine unwiderrufliche Zustimmung, in solchen Fällen das Geld vom Paysera-Konto ohne Anweisung des Kunden abzuschreiben. Wenn das Paysera-Konto nicht genug Mittel zur Abschreibung der irrtümlich gutgeschriebenen Beträge enthält, verpflichtet sich der Kunde vorbehaltlos, innerhalb von 3 (drei) Werktagen ab Erhalt des Antrags von Paysera das irrtümlich gutgeschriebene oder vom Paysera-Konto irrtümlich überwiesene Geld an Paysera zurückzugeben. Wenn der Kunde das irrtümlich gutgeschriebene Geld nicht rechtzeitig zurückzgegeben hat, muss er auf Verlangen von Paysera die Verzugszinsen von 0,05 % für jeden Verzugstag zahlen.

5.20. Nach Kontoeröffnung gelten für den Kunden die Standardlimits der Zahlungsüberweisungen. Der Kunde, der die Limits der Zahlungsüberweisungen des Paysera-Kontos ändern möchte, hat das Recht, andere Limits der Zahlungsüberweisungen durch Anmeldung beim System nach eigenem Ermessen festzulegen. Paysera hat das Recht, die Höhe der Limits der Zahlungsüberweisungen einzuschränken und den Kunden aufzufordern, eine zusätzliche Kundenidentifikation gemäß dem vom System festgelegten Verfahren vorzunehmen. Der Kunde wird über das Inkrafttreten des Limits per E-Mail informiert.

5.21. Der Kunde kann seinen Kontosaldo und die Historie der Zahlungstransaktionen durch Anmeldung beim Benutzerkonto überprüfen sowie Informationen über alle Kommissionsgebühren und andere während des ausgewählten Zeitraums vom Konto abgezogene Beträge finden.

5.22. Der Kunde stellt sicher, dass:

5.22.1. die Mittel, die auf sein Paysera-Konto eingehen, nicht aus unrechtmäßigen Tätigkeiten erhalten sind;

5.22.2. er die Paysera-Dienstleistungen nicht für unrechtmäßige Zwecke nutzt, einschließlich der Handlungen oder Transaktionen, um Geld aus Straftaten oder anderen unrechtmäßigen Tätigkeiten zu legalisieren.

5.23. Der Kunde kann auf folgende Weisen das Paysera-Konto verwalten und die Zahlungstransaktionen von seinem Paysera-Konto durchführen:

5.23.1. über das Internet bei Anmeldung bei seinem persönliche Benutzerkonto durch den Vertreter des Kunden;

5.23.2. über die App Paysera (Anhang „Verwaltung des Paysera-Kontos über die App Paysera“ nach Bestätigung der Bedingungen des Anhangs durch den Kunden anwendbar);

5.23.3. mit Zahlungsmitteln, die mit dem Paysera-Konto verknüpft sind (Anhang „Zahlungsmittel“ nach Bestätigung der Bedingungen des Anhangs durch den Kunden anwendbar);

5.23.4. mit anderen von Paysera angegebenen Mitteln nach Bestätigung der Bedingungen für Nutzung dieser Mittel durch den Kunden.

5.24. Bestätigungen, Bestellungen, Anfragen, Mitteilungen, sonstige Handlungen des Kunden, die auf Websites Dritter oder anderen Stellen durch Anmeldung beim Paysera-Konto und Identifizierung auf diese Weise durchgeführt wurden, werden mit dem Abschluss eines mit einer elektronischen Signatur bestätigten Geschäfts gleichgesetzt.

5.25. Ausführung der Zahlungsaufträge vom Paysera-Konto über das Internet:

5.25.1. Zur Ausführung der Zahlungsüberweisung über das Internet muss der Vertreter des Kunden den Zahlungsauftrag im System ausfüllen und zur Ausführung einreichen, wobei er seine Zustimmung zur Ausführung des Zahlungsauftrags im System auf elektronischer Weise bestätigt.

5.25.2. Die Erteilung eines Zahlungsauftrags zur Ausführung im System ist die Zustimmung des Kunden zur Ausführung der Zahlungstransaktion und kann nicht storniert werden (Stornierung der Zahlung ist nur möglich, bis die Ausführung der Zahlung noch nicht angefangen wurde – Status der Ausführung der Zahlung und Stornierungsmöglichkeit sind auf dem Benutzerkonto des Kunden sichtbar).

5.25.3. Wenn der Kunde den Zahlungsauftrag aus seinem Paysera-Konto auf das Paysera-Konto des anderen Systembenutzers im System durchführt, kann er die Ausführung der durch das Passwort des Zahlers geschützten Zahlungsüberweisung wählen, wenn der Kunde bei Erstellung des Zahlungsauftrags auch das Passwort des Überweisungserhalts setzt. In diesem Fall wird die Zahlungsüberweisung endgültig ausgeführt, wenn der Zahlungsempfänger das vom Kunde-Zahler gesetzten und dem Empfänger angegebenen oder übermittelten Passwort des Überweisungserhalts eingibt. Gibt der Empfänger das vom Zahler gesetzten Passwort nicht ein, werden die Mittel auf das Paysera-Konto des Zahlers automatisch nach 30 Tagen zurückgegeben. Als Zeitpunkt der Autorisierung dieser Zahlung gilt die Eingabe des Passworts des Überweisungserhalts durch den Empfänger und diese Zahlungsüberweisung kann nicht nach Eingabe des Passworts des Überweisungserhalts durch den Empfänger storniert werden. Der Kunde ist voll verantwortlich für ordnungsgemäße und sichere Übermittlung des Passworts des Überweisungserhalts an den Empfänger und stellt sicher, dass dieses Passwort nur dem Geldempfänger offenbart wird.

5.25.4. Bei Ausfüllung des Zahlungsauftrags über das Internet kann der Kunde ein zukünftiges Datum eingeben, das nicht später als 2 Jahre nach Ausfüllung des Zahlungsauftrags. Wenn auf dem Paysera-Konto des Kunden am angegebenen Datum genug Mittel vorhanden ist, wird der Zahlungsauftrag ausgeführt. Die Überweisung an das andere Paysera-Benutzerkonto wird unmittelbar am angegebenen Datum ausgeführt (00:00 gemäß der Zeitzone des Servers EET). Die Überweisung auf das Bankkonto erfolgt innerhalb der im System festgelegten Fristen.

5.25.5. Wird der Zahlungsauftrag nicht richtig ausgefüllt, wird die Zahlung nicht ausgeführt, es sei denn, Paysera hat ausnahmsweise nach Erhalt der genaueren Überweisungsinformationen oder der ausreichenden Informationen für selbstständige Entscheidung über den Inhalt der korrekten Informationen den Überweisungsauftrag angepasst und in der üblichen Weise ausgeführt.

5.25.6. Wenn das Paysera-Konto des Kunden nicht genug Mittel zur Ausführung der Zahlungsüberweisung enthält, wird die Zahlungsüberweisung nicht ausgeführt, aber das System wird versuchen, den Zahlungsauftrag 5 (fünf) Tage nach Erhalt des Zahlungsauftrags auszufüllen. Wenn während dieser Zeit die Mittel auf dem Konto zur Ausführung des Zahlungsauftrags nicht ausreichen, wird der Zahlungsauftrag storniert und nicht mehr ausgeführt. Wenn das Konto nicht genug Mittel zur Ausführung des Zahlungsauftrags in einer Währung, aber genug Geld in einer anderen Währung enthält, wird der Zahlungsauftrag nicht ausgeführt, bis der Kunde eine andere Währung in die Zahlungswährung umrechnet (außer der Fällen, wenn der Kunde eine automatische Umrechnungsfunktion bestellt hat oder wenn die Überweisung bei Bezahlung der Waren oder Dienstleistungen durch das Paysera-System durchgeführt wird).

5.26. Die Bedingungen der Nutzung der Paysera-Konto-Verwaltungsmethoden, außer der anderen in Ziffer 5.21 des Vertrags beschriebenen (mit Ausnahme der Verwaltung des Paysera-Kontos über das Internet), sind in den separaten Anhängen zu bestimmten Verwaltungsmethoden des Paysera-Kontos aufgeführt. Der bestimmte andere Verwaltungsmethoden des Paysera-Kontos regelnde Anhang wird für den Kunden dann angewendet. wenn der Kunden eine entsprechende Verwaltungsmethode des Paysera-Kontos nutzen möchte. Der Anhang tritt in dem Moment in Kraft, in dem der Kunde auf elektronischer oder anderer Weise bestätigt, dass er die Bedingungen des Anhangs gelesen und seine Zustimmung zur Nutzung der im Anhang angegebenen Dienstleistung erklärt hat.

5.27 Information über durchgeführte und erhaltene Transaktionen werden von Paysera im Kontoauszug des Kunden zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann sich in sein Konto einloggen und diese Information gratis sehen oder sie an einer ausgewählten Häufigkeit gedruckt erhalten.

6. Bareinzahlung und -abhebung

 

6.1. Paysera gewährt dem Kunden das Recht, das Bargeld auf das Paysera-Konto gemäß den im System festgelegten Bedingungen einzuzahlen. Die Orte, Bedingungen, Währungen, Limits und Preise der Bareinzahlung sind hier angegeben.

6.2. Paysera gewährt dem Kunden das Recht, das Bargeld vom Paysera-Konto gemäß den im System festgelegten Bedingungen abzuheben. Die Orte, Bedingungen, Währungen, Limits und Preise der Barabhebung sind hier angegeben.

6.3. Bei Ausführung der Zahlungstransaktionen in bar ist der Vertreter des Kunden verpflichtet, das Geld vor der Einzahlung auf das Konto und sofort nach Abhebung von dem Konto neu zu berechnen und Bemerkungen oder Ansprüche bezüglich der Menge des Bargelds und der Qualität der Banknoten unverzüglich einzureichen.

6.4. Nach Einzahlung des Bargelds kann der Kunde über das E-Geld sofort nach Geldeingang bei Paysera verfügen.

7. Moment des Eingangs des Zahlungsauftrags, Anforderungen für Zahlungsauftrag und Verweigerung, den Zahlungsauftrag auszuführen

 

7.1. Wenn der Kunde ein Zahler ist, gilt der Zahlungsauftrag als am Tag des Eingangs bei Paysera eingegangen (Frist für die Ausführung eines solchen Zahlungsauftrags beginnt) und wenn der Moment des Eingangs des Zahlungsauftrags nicht der Werktag von Paysera ist, gilt der Zahlungsauftrag als am nächsten Werktag von Paysera eingegangen.

7.2. Der Zahlungsauftrag, den Paysera am Werktag von Paysera nach der von Paysera angegebenen Stunde erhält, gilt als am nächsten Werktag von Paysera eingegangen.

7.3. Zahlungsaufträge innerhalb vom Paysera-System werden sofort ausgeführt (bis zu ein paar Minuten, es sei denn, die Zahlungstransaktion wird in den in Rechtsvorschriften und im Vertrag festgelegten Fällen ausgesetzt), unabhängig von der Arbeitszeit von Paysera.

7.4. Paysera hat das Recht, Zahlungsaufträge, die in einer mit Paysera vereinbarten Weise erteilt wurden, und Informationen über alle Zahlungstransaktionen, die vom Kunden oder gemäß dem Zahlungsauftrag des Kunden ausgeführt wurden, aufzuzeichnen und zu speichern. Die in diesem Punkt genannten Aufzeichnungen können von Paysera dem Kunden und/oder den Dritten, die Rechtsgrundlage für Erhalt dieser Daten haben, als Nachweis für erteilte Zahlungsaufträge und/oder ausgeführte Zahlungstransaktionen vorgelegt werden.

7.5. Die vom Kunden erteilten Zahlungsaufträge müssen den in Rechtsvorschriften und von Paysera festgelegten Anforderungen für Erteilung eines solchen Zahlungsauftrags und/oder Inhalt des Zahlungsauftrags entsprechen. Die vom Kunden erteilten Zahlungsaufträge müssen klar und eindeutig formuliert und ausführbar sein sowie den Willen des Kunden deutlich zum Ausdruck bringen. Paysera haftet nicht für Fehler, Unstimmigkeiten, Wiederholungen und/oder Widersprüche, die in Zahlungsaufträgen des Kunden enthalten sind, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Richtigkeit der Angaben des vom Kunden erteilten Zahlungsauftrags. Wenn der Zahlungsauftrag des Kunden nicht ausreichend Daten enthält oder sonstige Mängel vorliegen, kann Paysera abhängig von der Art der Mängel des Zahlungsauftrags entweder die Ausführung des Zahlungsauftrags verweigern oder ihn gemäß den Daten des Zahlungsauftrags ausführen.

7.6. Paysera hat das Recht, die Ausführung des Zahlungsauftrags zu verweigern, wenn begründete Zweifel bestehen, dass der Zahlungsauftrag nicht von dem gesetzlichen Vertreter des Kunden erteilt wurde, die an Paysera eingereichten Dokumente nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und/oder von Paysera festgelegten Anforderungen sind oder Paysera begründete Zweifel bezüglich der Echtheit und Richtigkeit dieser Dokumente hat. Falls Paysera begründete Verdächtigungen daran hat, dass der Zahlungsauftrag nicht von dem gesetzlichen Vertreter des Kunden erteilt wurde, oder Verdächtigungen bezüglich der Echtheit der eingereichten Dokumente hat, oder andere Verdächtigungen bezüglich der Rechtmäßigkeit oder der Inhalte des erteilten Zahlungsauftrags hat, hat Paysera das Recht zu verlangen, dass der Kunde auf eigene Kosten in einer für Paysera akzeptablen Weise zusätzlich den Zahlungsauftrag bestätigt und/oder an Paysera Dokumente, die das Recht der Personen auf Verfügung über das Geld auf dem Konto bestätigen, oder sonstige von Paysera angegebene Dokumente einreicht. In den in dieser Ziffer genannten Fällen handelt Paysera, um die berechtigten Interessen von dem Kunden, Paysera und/oder der anderen Personen zu schützen, deshalb ist Paysera nicht verantwortlich für Verluste, die aus der Verweigerung des Zahlungsauftrags entstehen können.

7.7. Der Kunde muss sicherstellen, dass sein Konto genug Geld in der Währung, die zur Ausführung des Zahlungsauftrags des Kunden erforderlich ist, enthält.

7.8. Vor der Ausführung des vom Kunden erteilten Zahlungsauftrags hat Paysera das Recht, vom Kunden Dokumente zu verlangen, die die legale Herkunft des mit der Ausführung des Zahlungsauftrags verbundenen Gelds belegen. Im Fall der Nichteinreichung dieser Dokumente hat Paysera das Recht, die Ausführung des Zahlungsauftrags des Kunden zu verweigern.

7.9. Paysera hat das Recht, Dritte hinzuzuziehen, um den vom Kunden erteilten Zahlungsauftrag ganz oder teilweise auszuführen, sofern dies aufgrund der Interessen des Kunden und/oder des Wesens der Ausführung des Zahlungsauftrags erforderlich ist. Wenn für ordnungsgemäße Ausführung des Zahlungsauftrags erforderlich ist, diesen an ein anderes Finanzinstitut zu senden und durch dieses Institut weiterzuführen, aber dieses Finanzinstitut den Zahlungsauftrag des Kunden gemäß seinen internen Verfahren aussetzt, haftet Paysera nicht für solche Handlungen des Finanzinstituts, sondern bemüht sich, die Gründe für Aussetzung herauszufinden. Paysera hat das Recht, die Ausführung eines vom Kunden erteilten Zahlungsauftrags auszusetzen und/oder abzubrechen, wenn dies die geltenden Rechtsvorschriften erfordern oder wenn dies aus anderen Gründen, die nicht Paysera zu vertreten hat, erforderlich ist.

7.10. Wenn Paysera die Ausführung eines vom Kunden erteilten Zahlungsauftrags ablehnt, informiert Paysera den Kunden umgehend darüber oder ermöglicht ihm, mit dieser Mitteilung vertraut zu machen, es sei denn, eine solche Mitteilung ist technisch unmöglich oder nach geltenden Rechtsvorschriften verboten.

7.11. Paysera nimmt die Zahlungsaufträge des Kunden zur Ausführung der Transaktionen auf dem Konto nicht an oder führt diese nicht aus, wenn das Geld auf dem Konto gepfändet oder das Recht des Kunden auf Verfügung über das Geld auf andere Weise beschränkt ist sowie wenn die von Paysera ausgeführten Transaktionen in den gesetzlich festgelegten Fällen ausgesetzt werden.

7.12. Wenn das Geld gemäß dem Zahlungsauftrag aus Gründen, die Paysera nicht zu vertreten hat (Daten des Zahlungsauftrags sind ungenau, das Konto des Empfängers ist geschlossen usw.), zurückgegeben wird, wird der zurückgegebene Betrag dem Konto gutgeschrieben. Die vom Zahler gezahlten Gebühren für Ausführung des Zahlungsauftrags werden nicht zurückgegeben und die mit der Rückzahlung verbundenen Gebühren und Kosten können vom Konto abgebucht werden.

7.13. Die von Paysera eingeleiteten Zahlungsüberweisungen können eilig und nicht eilig sein (falls dafür die technische Möglichkeit besteht). Die Zahlungsüberweisungsmethode wird vom Kunden ausgewählt (falls dafür die technische Möglichkeit besteht). Wählt der Kunde die Zahlungsüberweisungsmethode nicht aus, wird davon ausgegangen, dass er eine vom System automatisch ausgewählte Zahlungsüberweisung zu den für den Kunden günstigsten Bedingungen eingeleitet hat.

8. Erteilung und Widerruf der Zustimmung, Stornierung des Zahlungsauftrags, Ausführung des Zahlungsauftrags

 

8.1. Die Zahlungstransaktion gilt nur dann als autorisiert, wenn der Zahler die Zustimmung erteilt. Die Zustimmung, die dem Vermittler von Paysera erteilt wird, gilt als für Paysera selbst erteilt. Der Kunde (Zahler) kann die Zustimmung in der von Paysera festgelegten oder zwischen Paysera und diesem Kunden vereinbarten Art und Weise erteilen. Die schriftliche Zustimmung muss von dem Kunden oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet werden. Die Zustimmung kann auch durch elektronische Signatur, dem Kunden gegebenes Passwort, Codes und/oder andere Mittel zur Bestätigung der Identität bestätigt werden. Die Zustimmung zur Ausführung einer Zahlungstransaktion oder mehrerer Zahlungstransaktionen kann auch über den Empfänger oder den Zahlungsauslösedienstanbieter erteilt werden. Die mit allen in dieser Ziffer vorgesehenen Weisen bestätigte Zustimmung gilt als vom Kunden (Zahler) ordnungsgemäß bestätigt, ist rechtlich gleichrangig als von dem Kunden (seinem Vertreter) unterzeichnetes Papierdokument (Zustimmung) und kann als Beweismittel bei Beilegung von Streitigkeiten zwischen Paysera und dem Kunden in Gerichten und anderen Institutionen verwendet werden, und der Kunde hat kein Recht, die von Paysera ausgeführte Zahlungstransaktion zu bestreiten, wenn der Zahlungsauftrag mit der Zustimmung bestätigt wurde, die in der in dieser Ziffer festgelegten Weise erteilt wurde.

8.2. Die Zustimmung des Kunden (Zahlers) wird vor Ausführung der Zahlungstransaktion erteilt. Nach Vereinbarung zwischen dem Kunden (Zahler) und Paysera kann die Zahlungstransaktion nach der Ausführung der Zahlungstransaktion autorisiert werden, d. h. die Zustimmung dieses Kunden erhalten werden.

8.3. Der Kunde stimmt zu, dass Paysera bei Ausführung der Zahlungstransaktion die im Zahlungsauftrag angegebenen Informationen (einschließlich der im Zahlungsauftrag angegebenen personenbezogenen Daten des Kunden) direkt an die mit Ausführung einer solchen Zahlungstransaktion verbundenen Personen – die internationale Zahlungskartenorganisationen, die Unternehmen, die Informationen über Zahlungen mit Zahlungskarten bearbeiten, den Zahlungsdienstleister des Empfängers, den Betreiber des Zahlungssystems, das zur Ausführung einer Zahlungstransaktion verwendet wird, die Vermittler des Zahlungsdienstleisters der Paysera und des Empfängers, den Empfänger – übermittelt.

8.4. Das Verfahren zur Stornierung des Zahlungsauftrags:

8.4.1. der Zahlungsauftrag kann nicht storniert werden, nachdem er von Paysera erhalten wurde, außer den im Vertrag vorgesehenen Fällen;

8.4.2. wenn die Zahlungstransaktion vom Empfänger oder über den Empfänger (z. B. Zahlung per Zahlungskarte) oder die Zahlungstransaktion vom Zahlungsauslösedienstanbieter eingeleitet wird, kann der Zahler den Zahlungsauftrag nicht stornieren, nachdem der Zahlungsauftrag gesendet wurde, der Zahler dem Zahlungsauslösedienstanbieter die Zustimmung zur Initiierung der Zahlungstransaktion erteilt hat oder der Zahler dem Empfänger die Zustimmung zur Ausführung der Zahlungstransaktion erteilt hat;

8.4.3. Zahlungsaufträge, die in Ziffer 5.23.4. des Vertrags vorgesehenen sind, können spätestens am Ende des Werktags von Paysera vor dem vereinbarten Tag storniert werden;

8.4.4. nach Ablauf der in Ziffern 8.4.1–8.4.3 des Vertrags festgelegten Fristen kann der Zahlungsauftrag nur storniert werden, wenn dies zwischen dem Kunden (Zahler) und Paysera vereinbart wird, und in den im Ziffer 8.4.2 des Vertrags festgelegten Fällen ist auch eine Zustimmung des Empfängers erforderlich.

8.4.5. Wenn eine Zahlungstransaktion vom Empfänger initiiert wird oder durch den Empfänger, indem er eine Zahlungstransaktion mit einer Zahlungskarte durchführt und wenn der genaue Betrag der Transaktion unbekannt ist, wenn der Zahler seine Zustimmung gibt die Zahlungstransaktion durchzuführen, kann Paysera das Geld im Konto des Zahlers reservieren, aber nur wenn der Zahler dessen Zustimmung gibt eine spezifische Menge zu reservieren. Bei Empfang der Information der genauen Menge der Zahlungstransaktion, wird Paysera sofort, und nicht später als sofort nach Erhalt des Zahlungsauftrags, die Reservation vom Konto des Zahlers entfernen.

8.5. Paysera schreibt das Geld dem Konto gut und bucht das Geld vom Konto ab, indem sie einen im Zahlungsauftrag angegebenen Eindeutigen Identifikator – die Paysera-Kontonummer oder die Kontonummer gemäß dem IBAN-Standard – verwendet. Paysera ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet zu überprüfen, ob der im von Paysera erhaltenen Zahlungsauftrag angegebene Eindeutige Identifikator dem Vornamen und Namen (Bezeichnung) des Kontoinhabers entspricht. Wenn der genannte Eindeutige Identifikator für Gutschrift des Gelds dem Konto oder Abbuchung des Gelds vom Konto an Paysera bereitgestellt wird, gilt der Zahlungsauftrag als ordnungsgemäß ausgeführt, wenn er gemäß dem angegebenen Eindeutigen Identifikator ausgeführt wurde. Wenn Paysera die Überprüfung durchführt und eine offensichtliche Abweichung des an Paysera bereitgestellten Eindeutigen Identifikators von dem Vornamen und Namen (Bezeichnung) des Kontoinhabers feststellt, hat Paysera das Recht, eine solche Zahlungstransaktion nicht auszuführen.

8.6. Wenn Paysera einen Zahlungsauftrag zur Geldüberweisung auf das Zahlungskonto bei der Institution eines anderen Zahlungsdienstleisters erhält, führt Paysera diese Zahlungstransaktion gemäß dem im Zahlungsauftrag angegebenen Eindeutigen Identifikator – der Zahlungskontonummer des Empfängers gemäß dem IBAN-Standard – aus, außer der Fällen, in denen ein anderer Zahlungsdienstleister das IBAN-Kontoformat nicht verwendet. Paysera ist nicht dafür verantwortlich, dass der genannte Eindeutige Identifikator im Zahlungsauftrag nicht angegeben und/oder falsch angegeben wird und/oder der Zahlungsdienstleister des Empfängers einen anderen Eindeutigen Identifikator für ordnungsgemäße Ausführung solcher Zahlungstransaktion (Gutschrift des Gelds dem Zahlungskonto des Empfängers) festgelegt hat.

8.7. Bei Bedarf und/oder bei Anforderungen der Behörden eines anderen Staats hat Paysera das Recht, zusätzliche und/oder andere obligatorische Informationen (z. B. Vorname und Name oder Bezeichnung des Empfängers, Zahlungscode) zu bestimmen, die Paysera benötigt, um den Zahlungsauftrag ordnungsgemäß auszuführen.

8.8. Der Zahlungsauftrag gilt als ausgeführt, wenn Paysera den Betrag der Zahlungstransaktion auf das Konto des Zahlungsdienstleisters des Empfängers überweist. Der Zahlungsdienstleister des Empfängers ist dafür verantwortlich, den Betrag der Zahlungstransaktion, der ordnungsgemäß von Paysera an den Zahlungsdienstleister des Empfängers überwiesen wurde, dem Zahlungskonto des Empfängers gutzuschreiben.

9. Verbotene Tätigkeit

 

9.1. Bei Nutzung der Paysera-Dienstleistungen ist dem Kunden verboten:

9.1.1. den Vertrag, seine Anhänge, Gesetze und andere Rechtsvorschriften, einschließlich aber nicht beschränkt auf Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, nicht einzuhalten;

9.1.2. die Rechte von Paysera und Dritten auf ihre Marken, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und andere geistige Eigentumsrechte zu verletzen;

9.1.3. für Paysera unwahre, irreführende oder falsche Informationen bereitzustellen;

9.1.4. Informationen, die Paysera begründet verlangt, nicht bereitzustellen;

9.1.5. Zahlungsüberweisungen mit dem illegal erworbenen Geld anzunehmen oder auszuführen, wenn der Kunde darüber gewusst hat oder wissen musste;

9.1.6. die Paysera-Dienstleistungen auf solche Weise zu nutzen, die Verluste, Haftung oder andere negative Rechts- oder Finanzfolgen für Paysera oder andere Dritte verursacht oder dem geschäftlichen Ruf schaden kann;

9.1.7. die Paysera-Dienstleistungen zu nutzen, falls der Kunde, dessen Vertreter, wirtschaftlich Berechtigter, die ausgeführte oder erhaltene Zahlungsüberweisung die Kriterien erfüllt, die in der Liste der Beschränkungen für Bereitstellung der Paysera-Dienstleistungen angegeben sind (Liste der Beschränkungen für Bereitstellung der Paysera-Dienstleistungen finden Sie auf der Paysera-Website);

9.1.8. Computerviren zu verbreiten und andere Maßnahmen zu ergreifen, die den Betrieb der Systeme stören, Informationen beschädigen oder zerstören und andere Schäden dem System, Geräten von Paysera oder Informationen zufügen können;

9.1.9. andere vorsätzliche Handlungen vorzunehmen, die die Erbringung der Paysera-Dienstleistungen für den Kunden oder Dritte oder den Betrieb des Systems stören können;

9.1.10. illegale Glücksspiele zu organisieren, Handel mit Anteilen, Indizes, Rohstoffen, Währungen (z. B. Forex), Optionen, börsengehandelten Fonds (ETF) illegal zu organisieren, Handels-, Investierungs- und andere Dienstleistungen an Währungsbörsen, auf Forex-Märkten und in anderen elektronischen Devisenhandelssystemen zu erbringen, mit Tabakerzeugnissen, Alkohol, verschreibungspflichtigen Medikamenten, Steroiden, Waffen illegal zu handeln und mit Betäubungsmitteln verbundenen Sachen, pornographischen Produkten, nicht lizenzierten Lotterien, illegaler Software, anderen gesetzlich verbotenen Gegenständen oder Produkten zu handeln;

9.1.11. Zahlungen in einer nicht regulierten und/oder nicht überwachten virtuellen Währung anzunehmen, solche Währung zu kaufen, umzurechnen oder anderweitig darüber zu verfügen (das Verbot umfasst sowie die Durchführung von Überweisungen als auch deren Erhalt von virtuellen Wechselstuben, d. h. Fälle, in denen eine Überweisung in einer regulierten Währung durchgeführt oder empfangen werden soll, diese Überweisung jedoch mit digitalen Währungsumtauschern zusammenhängt);

9.1.12. ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Paysera Finanzdienstleistungen zu erbringen und/oder Handel mit Anteilen, Indizes, Rohstoffen, Währungen (z. B. Forex), Optionen, börsengehandelten Fonds (ETF) legal zu organisieren, Handels-, Investierungs- oder andere Dienstleistungen an Währungsbörsen, auf Forex-Märkten und in anderen elektronischen Devisenhandelssystemen zu erbringen. Wenn der Kunde beabsichtigt, die Finanzdienstleistungen unter Verwendung des Kontos zu erbringen, muss er über eine gültige Lizenz (Genehmigung) für entsprechende Tätigkeit verfügen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Drittland, das gleichwertige oder wesentlich ähnliche Anforderungen festgelegt hat, ausgestellt und er muss von den zuständigen Behörden hinsichtlich der Einhaltung dieser Anforderungen überwacht werden;

9.1.13. ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Paysera legale Glücksspiele, Lotterie, andere Tätigkeiten, die spezielle Lizenzen oder Genehmigungen erfordern, zu organisieren. Wenn der Kunde beabsichtigt, die in dieser Ziffer genannten Dienstleistungen unter Verwendung des Kontos zu erbringen, muss er über eine gültige Lizenz (Genehmigung) für entsprechende Tätigkeit verfügen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellt und von den zuständigen Behörden hinsichtlich der Einhaltung dieser Anforderungen überwacht wird;

9.1.14. mehr als ein Konto zu haben, das Benutzerkonto mit einem falschen Namen zu registrieren oder das Benutzerkonto im Namen einer anderen Person ohne Vollmacht zu registrieren, das Benutzerkonto unter Nutzung der Dienstleistungen der Personen (Websites), die die Dienstleistung der anonymen Telefonnummern oder E-Mail-Adressen erbringen;

9.1.15. gesetzlich oder nach anderen Rechtsvorschriften verbotene oder gegen öffentliche Ordnung und gute Sitten verstoßende Dienstleistungen zu erbringen;

9.1.16. sich anonym mit dem System zu verbinden (z. B. über öffentliche Proxy-Server), außer in Fällen, in denen die verwendeten VPNs durch individuelle Merkmale wie die Verwendung einer statischen (permanenten) IP-Adresse definiert sind, um die Sicherheit der Datenübertragung zu gewährleisten;

9.1.17. Passwörter und andere personalisierte Sicherheitsmerkmale der Zahlungsmittel Dritten offenzulegen und anderen Personen die Nutzung der Dienstleistungen im Namen des Kunden zu ermöglichen.

9.2. Der Kunde ersetzt alle direkten Verluste, Geldstrafen und andere Geldsanktionen für Paysera wegen der Nichteinhaltung des Vertrags, einschließlich aber nicht beschränkt auf Ziffer 9.1 des Vertrags, oder dessen Verletzung wegen des Verschuldens des Kunden.

9.3. Der Kunde ist verantwortlich und verpflichtet sich, alle Verluste, die Paysera, andere Paysera-Kunden und Dritte bei Nutzung der Paysera-Dienstleistungen und Verletzung dieses Vertrags oder seiner Anhänge durch den Kunden erleiden, zu ersetzen. Stellt sich heraus, dass das Paysera-Konto durch die Vorlage gefälschter oder falscher Dokumente erstellt wurde, gilt der Betrag von EUR 100 (einhundert) (ein diesem Betrag entsprechender Betrag in anderen Währungen, wenn die Dienstleistungen in einer anderen Währung erbracht werden) als Mindestschaden, der nicht nachgewiesen werden muss und den Paysera vom Konto des Kunden abziehen darf. Ein höherer Schadensbetrag muss durch schriftliche Belege nachgewiesen werden. In allen Fällen wird Paysera die Strafverfolgungsbehörden kontaktieren, wenn Anzeichen für illegale Aktivitäten festgestellt werden.

10. Senden von Mitteilungen der Parteien, Kommunikation und Kundenberatung

 

10.1. Der Kunde bestätigt, dass er damit einverstanden ist, dass Paysera die Mitteilungen an den Kunden auf der Website des Systems platziert und per E-Mail, die der Kunde bei Registrierung im System angegeben hat, per Post an die Adresse, die der Kunde bei Registrierung im System angegeben hat, oder per SMS, wenn der Kunde bei Registrierung nur die Mobiltelefonnummer angegeben hat, sendet. Der Kunde bestätigt, dass die Mitteilung von Paysera, die in einer der oben genannten Weisen vorgelegt wird, als ordnungsgemäß vorgelegt gilt. Die Mitteilungen werden per Post oder SMS nur dann gesendet, wenn der Kunde keine E-Mail angegeben hat. Beziehen sich diese Mitteilungen nicht auf eine wesentliche Änderung der Vertragsbedingungen, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Mitteilung innerhalb von 24 Stunden ab Platzierung auf der Website des Systems oder Versendung an den Kunden per E-Mail oder SMS erhalten hat. Wenn die Mitteilung per Post gesendet wird, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Mitteilung innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab seiner Versendung erhalten hat, es sei denn, der Kunde die Mitteilung per Post tatsächlich später als in den in diesem Vertrag festgelegten Fristen erhalten hat. Mitteilungen (Beschwerden, Anfragen und Klagen) von Kunden gelten am Tag ihrer Einreichung als erhalten, wenn sie von 8 Uhr bis 20 Uhr (EET) eingereicht sind. Mitteilungen, die außerhalb diesen Zeitrahmens eingereicht sind, gelten als erhalten um 8 Uhr (EET) am nächsten Tag.

10.2. Der Kunde wird über Änderung des Vertrags 60 (sechzig) Tage im Voraus informiert. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Mitteilung erhalten hat und die Vertragsbedingungen werden innerhalb von 60 (sechzig) Tagen ab deren Sendung dem Kunden per E-Mail oder auf andere Weise, die der Kunde bei Registrierung angegeben hat (per Post oder SMS mit dem Link zur entsprechenden Website), wirksam. Information über Änderung der Vertragsbedingungen wird zusätzlich auf der Website des Systems veröffentlicht.

10.3. Die Mitteilungsfrist von 60 (sechzig) Tagen wird nicht angewendet und die Mitteilungen werden in der in Abschnitt 10.1 des Vertrags festgelegten Reihenfolge übermittelt, wenn:

10.3.1. die Vertragsbedingungen aufgrund von Änderungen der verbindlichen Anforderungen der Rechtsvorschriften geändert werden;

10.3.2. die Preise der Dienstleistungen reduziert werden oder güngstigere Bedingungen für den Kunden auf andere Weise festgelegt werden;

10.3.3. die Selbstkosten für Paysera-Dienstleistungen steigen, wodurch die Preise für Paysera-Dienstleistungen steigen;

10.3.4. eine neue Dienstleistung oder ein neuer Teil der Dienstleistung entsteht, die/den der Kunde nach seiner eigenen Wahl nutzen oder nicht nutzen kann.

10.4. Nicht wesentliche Änderungen des Vertrags sind stilistische oder grammatische Korrekturen, Neuformulierung des Satzes, der Ziffern, der Kapitel des Vertrags, deren Übertragung aus Übersichtlichkeitsgründen, Anführen von Beispielen zu Artikeln und andere Änderungen, die die Rechte des Kunden nicht reduzieren oder beschränken, die Haftung des Kunden nicht erhöhen oder die Position des Kunden nicht verschlechtern.

10.5. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig, d. h. mindestens einmal am Werktag, Ihre E-Mail oder andere Mittel zum Erhalt von Mitteilungen, die im Benutzerkonto angegeben sind, sowie die Websites des Systems zu überprüfen, um Mitteilungen über Änderungen des Vertrags rechtzeitig zu erhalten.

10.6. Alle Mitteilungen der Parteien müssen in der Akzeptablen Sprache oder in der Sprache, in der der Vertrag dem Kunden zur Information vorgelegt wurde, gesendet werden.

10.7. Der Kunde muss die Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Adresse des Kunden) im Benutzerkonto hinzufügen und nach Änderungen unverzüglich (spätestens innerhalb eines Werktages) aktualisieren, damit Paysera umgehend mit dem Kunden oder dessen Vertretern in Kontakt treten kann. Wenn der Kunde die geänderten Kontaktdaten im Benutzerkonto nicht aktualisiert, trägt er alle Folgen wegen Nichtzustellung von Paysera-Mitteilungen.

10.8. Um die Mittel des Kunden vor möglicher illegaler Tätigkeit Dritter zu schützen, muss der Kunde Paysera auch über Diebstahl oder Verlust seines Ausweisdokuments auf andere Weise unverzüglich schriftlich informieren.

10.9. In allen Angelegenheiten, die mit dem System und der Erfüllung des Vertrags verbunden sind, kann sich der Kunde beraten lassen, indem er seine Frage an die auf der Paysera-Website angegebene E-Mail-Adresse sendet, das Kundendienstzentrum anruft oder einen Antrag auf dem Benutzerkonto ausfüllt. Die Kundenmitteilungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden an die auf der Paysera-Website angegebene E-Mail-Adresse oder an die im Vertrag angegebene Adresse von Paysera gesendet. Alle Mitteilungen müssen an Paysera gesendet werden, unabhängig davon, wer der direkte Dienstleister der in diesem Vertrag definierten Paysera-Dienstleistungen ist.

10.10. Paysera informiert den Kunden im Voraus gemäß dem in Ziffer 10.1 des Vertrags festgelegten Verfahren über bekannte und mögliche Erbringung der Paysera-Dienstleistungen beeinflussende technische Störungen des Systems sowie der Systeme und Ausrüstung Dritter, die Paysera zur Erbringung von Dienstleistungen hinzuzieht.

10.11. Paysera kann die technische Lösung zur Integration der Dienstleistungen jederzeit frei ändern. Änderungen, die Anpassungen in der Software des Kunden erfordern, werden mindestens vor 90 Tagen gemeldet. Wenn dem Kunden die Änderungen auf der Kundenseite erforderlich sind, werden diese auf Kosten des Kunden durchgeführt.

10.12. Die Parteien müssen einander unverzüglich über Umstände informieren, die für Erfüllung des Vertrags von Bedeutung sind. Der Kunde muss die diese Umstände (z. B. Änderung der Bezeichnung, der Adresse, der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer, anderer Kontaktdaten des Kunden, Änderung der vom Kunden bevollmächtigten Vertreter, die das Recht auf Verwaltung und Verfügung über Mittel auf dem Konto haben, Änderung der Unterschriften der Vertreter des Kunden, Einleitung und Eröffnung des Konkurs- oder Restrukturierungsverfahrens des Kunden, Liquidation, Reorganisierung, Restrukturierung des Kunden usw.) beweisenden Dokumente einreichen, unabhängig davon, ob diese Informationen den öffentlichen Registern übermittelt wurden.

10.13. Paysera hat das Recht zu verlangen, dass im Ausland ausgefertigte Dokumente übersetzt, legalisiert oder mit der Apostille beglaubigt werden, sofern in Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist.

10.14. Alle Kosten für Ausfertigung, Zustellung, Bestätigung und Übersetzung der an Paysera einzureichenden Dokumente gehen zu Lasten des Kunden.

10.15. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit auf der Paysera-Website mit der gültigen Fassung des Vertrags, der Anhängen und der Prisen vertraut zu machen.

11. Änderungen des Vertrags

 

11.1. Paysera hat das Recht, die Vertragsbedingungen einseitig unter Einhaltung des im Abschnitt 10 des Vertrags vorgesehenen Informationsverfahrens zu ändern und/oder zu ergänzen.

11.2. Der Kunde hat kein Recht, die Bedingungen dieses Vertrags einseitig zu ändern.

11.3. Der Kunde kann mit den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Tag des Inkrafttretens der Änderungen einverstanden oder nicht einverstanden sein, indem er Paysera darüber im Voraus benachrichtigt. Wenn der Kunde bis zum vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen nicht mitteilt, dass er mit den Änderungen nicht einverstanden ist, wird davon ausgegangen, dass der Kunde den Änderungen der Bedingungen des Vertrags zustimmt, und treten die Änderungen zum angegebenen Zeitpunkt in Kraft. Falls der Kunde benachrichtigt, dass er mit den Änderungen des Vertrags nicht einverstanden ist, kündigt er damit den Vertrag gemäß Ziffer 12.12 des Vertrags, und die bestehenden Bedingungen des Vertrags werden für einen Zeitraum von 30 (dreißig) Kalendertagen für den Kunden gültig sein.

11.4. Die Anhänge des Vertrags werden nach dem im entsprechenden Anhang festgelegten Verfahren geändert. Wenn im Anhang das Verfahren zu dessen Änderung nicht festgelegt ist, gilt das in diesem Vertrag vorgesehene Verfahren zur Änderung und Information über Änderungen.

11.5. Die Parteien können durch gesonderte schriftliche Vereinbarung zusätzliche in dem Vertrag oder seinen Anhängen nicht vorgesehene Bedingungen oder andere als in dem Vertrag oder seinen Anhängen vorgesehene Bedingungen vereinbaren. Eine solche Vereinbarung wird ein integraler Bestandteil des Vertrags werden. Der Entwurf der Vereinbarung wird auf Wunsch des Kunden von Paysera vorbereitet und per Fax oder E-Mail an den Kunden gesendet (Vereinbarung kann auch in Form einer Erklärung sein). Ist der Kunde mit dem vorgelegten Entwurf einverstanden, wird der Kunde den Entwurf unterzeichnen und eine gescannte Kopie des Dokuments per Fax oder E-Mail an Paysera senden. Paysera hat das Recht zu verlangen, dass der Kunde die Vereinbarung mit der Originalunterschrift des Kunden per Post sendet. Eine solche Vereinbarung tritt mit der Versendung der unterzeichneten Vereinbarung an Paysera in Kraft, d. h. die Unterzeichnung von Paysera in der Vereinbarung ist nicht verbindlich und Paysera muss keine unterzeichnete Vereinbarung an den Kunden zurücksenden.

12. Aussetzung der Erbringung der Dienstleistungen. Kündigung des Vertrages


12.1. Paysera hat das Recht, nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung einer bestimmten Situation sowie mit Vorrang für die auf Tätigkeit von Paysera angewendeten Rechtsvorschriften und Interessen des Kunden eine oder mehrere dieser Maßnahmen einseitig und ohne vorherige Mitteilung anzuwenden:

12.1.1. die Ausführung einer oder mehrerer Zahlungsüberweisungen aussetzen;

12.1.2. die Bereitstellung der Dienstleistungen für den Kunden ganz oder teilweise aussetzen;

12.1.3. die Mittel des Kunden, das Streitgegenstand ist, einbehalten;

12.1.4. das Konto sperren (d. h. Zahlungstransaktionen auf dem Konto ganz oder teilweise aussetzen) und/oder das Zahlungsmittel sperren (d. h. die Verwendung des Zahlungsmittels ganz oder teilweise verbieten);

12.1.5. verweigern Dienstleistungen zu erbringen;

12.1.6. die einbehaltenen Mittel, die sich auf dem Konto des Kunden befinden, an den Primärabsender zurückzahlen.

12.2. Die in Ziffern 12.1.1–12.1.6 des Vertrags genannten Maßnahmen dürfen nur in diesen Ausnahmefällen auf den Kunden angewendet werden:

12.2.1. wenn der Kunde wesentliche Verstöße gegen den Vertrag oder seine Anhänge begeht oder eine echte Gefahr besteht, dass der Kunde gegen den Vertrag oder seine Anhänge wesentlich verstoßen kann;

12.2.2. wenn die vom Kunden über das Paysera-Konto durchgeführte Tätigkeit dem geschäftlichen Ruf von Paysera schaden könnte;

12.2.3. wenn der Kunde die erforderlichen Identifizierungsverfahren nicht durchführt, die von Paysera verlangten Informationen nicht zur Verfügung stellt, Informationen oder Dokumente einreicht, die nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und/oder von Paysera festgelegten Anforderungen sind, oder wenn begründete Zweifel bezüglich der Echtheit und Richtigkeit dieser Dokumente besteht sowie wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass der Kunde die Anforderungen im Abschnitt 9 des Vertrags nicht einhält;

12.2.4. wenn die begründeten Interessen Dritter durch fortgesetzte Erbringung der Dienstleistungen und Tätigkeit des Kunden erheblich beeinträchtigt werden könnten;

12.2.5. aus sachlich gerechtfertigten Gründen im Zusammenhang mit der Sicherheit der auf dem Konto befindlichen Mittel und/oder des Zahlungsmittels oder mit dem Verdacht auf unbefugte oder betrügerische Verwendung der auf dem Konto befindlichen Mittel und/oder des Zahlungsmittels;

12.2.6. wenn Paysera über Diebstahl oder Verlust des Zahlungsmittels auf andere Weise erfährt, einen Verdacht hat oder erfährt, dass das Zahlungsmittel illegal erworben wurde oder unbefugt verwendet wird, über Tatsachen oder Verdächtigungen erfährt, dass Dritte die personalisierten Sicherheitsdaten des Zahlungsmittels (einschließlich Maßnahmen zur Bestätigung der Identität) erfahren haben oder diese verwenden können, einen begründeten Verdacht hat, dass Dritte das Geld auf dem Konto und/oder das Zahlungsmittel illegal verwenden können oder dass das Konto und/oder das Zahlungsmittel für Begehung einer Straftat verwendet wurde oder verwendet werden kann;

12.2.7. wenn Paysera begründete Informationen über die Liquidation, das Konkursverfahren des Kunden erhält;

12.2.8. in den gesetzlich festgelegten Fällen;

12.2.9. in anderen im Vertrag oder in seinen Anhängen vorgesehen Fällen.

12.3. Das in Ziffer 12.1.6 des Vertrags angegebene Mittel wird auf die Kunden nur dann angewendet, wenn Paysera einen begründeten Verdacht hat, dass sich der Kunde mit der betrügerischen Tätigkeit beschäftigt. In diesem Fall werden zunächst die Mittel der Primärabsender auf dem Konto des Kunden einbehalten und wenn der Kunde die angeforderten Handlungen (zusätzliche Kundenidentifikation ohne Einreichung der angeforderten Dokumente) innerhalb der festgelegten Frist nicht durchführt oder eine begründete Erklärung in Bezug auf den angegebenen Fall nicht einreicht, können die einbehaltenen Mittel an den Primärabsender zurückgezahlt werden. Dieses Mittel gilt auch in den Fällen, wenn Paysera von den Strafverfolgungsbehörden entsprechende Anweisungen bezüglich der Rückzahlung der einbehaltenen Mittel an den Primärabsender erhalten hat.

12.4. Die Beschränkungen in Ziffer 12.1 des Vertrags dienen zum Schutz der Paysera, anderer Dritten und des Kunden vor möglichen Geldstrafen, Verlusten oder anderen negativen Folgen.

12.5. Paysera wird den Kunden über die in Ziffer 12.1 genannten Maßnahmen unverzüglich (innerhalb einer Stunde) und über die Möglichkeit zur Zurückholung des dem Kunden gehörenden Gelds innerhalb von 2 (zwei) Werktagen ab Aussetzung der Erbringung von Dienstleistungen informieren, sofern dies nicht die Sicherheitsmaßnahmen abschwächt oder gesetzlich verboten ist.

12.6. Wenn Paysera einen begründeten Verdacht hat, dass Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere kriminelle Tätigkeit vom Kunden oder über das Konto des Kunden durchgeführt wird oder durchgeführt werden kann, hat Paysera das Recht, ohne Mitteilung oder Erklärung die Erbringung von Dienstleistungen auszusetzen, bis der begründete Verdacht vollständig beseitigt oder bestätigt wird.

12.7. Wenn Paysera einen begründeten Verdacht hat, dass ins Konto oder Benutzerkonto eines Kunden eingebrochen wurde, hat Paysera auch das Recht, ohne Mitteilung die Erbringung mehrerer oder aller Dienstleistungen für den Kunden auszusetzen. Nach Aussetzung der Erbringung der Dienstleistungen auf genannte Grundlage wird Paysera den Kunden darüber informieren und wird informieren, welche Handlungen der Kunde vornehmen muss, um die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden wieder zu erbringen.

12.8. Paysera storniert die Sperrung des Kontos und/oder des Zahlungsmittels (oder ersetzt es durch ein neues Zahlungsmittel), wenn Gründe für Sperrung des Kontos und/oder des Zahlungsmittels nicht mehr existieren.

12.9. Auf Veranlassung des Kunden werden das Konto und/oder das Zahlungsmittel gesperrt, wenn der Kunde Paysera einen entsprechenden Antrag stellt oder Paysera mitteilt, dass das Zahlungsmittel des Kunden gestohlen oder auf andere Weise verloren gegangen ist oder das Geld auf dem Konto und/oder das Zahlungsmittel auf andere illegale Weise verwendet wird oder verwendet werden kann. Paysera hat das Recht zu verlangen, dass der mündliche Antrag des Kunden auf Sperrung des Kontos und/oder des Zahlungsmittels später schriftlich oder auf eine andere für Paysera akzeptable Weise bestätigt wird. Wenn das Konto und/oder das Zahlungsmittel auf Veranlassung des Kunden gesperrt wurde, kann Paysera die Sperrung nur nach Erhalt des schriftlichen Antrags des Kunden stornieren oder andere Verfahren zur Überprüfung der Identität des Kunden anwenden, sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Das gesperrte Zahlungsmittel kann durch Paysera ersetzt werden.

12.10. Paysera ist nicht verantwortlich für Verluste des Kunden, die aufgrund der Aussetzung der Erbringung der Dienstleistungen, der Sperrung des Kontos und/oder des Zahlungsmittels und anderer Handlungen entstanden sind, wenn diese Handlungen nach dem im Vertrag oder in Anhängen festgelegten Verfahren und unter den in den genannten Dokumenten festgelegten Bedingungen und Grundlagen durchgeführt wurden.

12.11. Paysera hat das Recht, gemäß dem Gesetz das Geld der Zahlungstransaktion bis zu 10 (zehn) Werktage oder für eine längere im Rechtsakt oder im Vertrag und in seinem Anhang festgelegte Frist einzubehalten.

12.12. Paysera hat das Recht, die Vereinbarung und ihre Ergänzungen einseitig zu kündigen und die Erbringung von Dienstleistungen ohne Angabe von Gründen zu verweigern, wobei der Kunde 60 (sechzig) Tage im Voraus durch die in Artikel 11 der vorliegenden Vereinbarung vorgesehenen Mittel darüber informiert wird. Paysera hat auch das Recht, den Vertrag und seine Ergänzungen einseitig zu kündigen und die Erbringung von Dienstleistungen aus den in Artikel 12.2 des vorliegenden Vertrages genannten Gründen zu verweigern, wobei der Kunde 30 (dreißig) Tage im Voraus mit den in Artikel 11 des vorliegenden Vertrages vorgesehenen Mitteln darüber informiert wird. In Fällen, in denen sich herausstellt, dass der Kunde eine kriminelle und/oder illegale Aktivität unter Verwendung des Kontos begeht, hat Paysera das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 5 Tagen zu kündigen.

12.13. Paysera hat das Recht, ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von 60 (sechzig) Tagen durch Mitteilung an den Kunden auf eine in Paragraph 10 dieses Vertrags vorgesehenen Weise diesen Vertrag und seine Anhänge einseitig zu kündigen und die Erbringung von Dienstleistungen zu verweigern. Außerdem hat Paysera das Recht, aus den in Ziffer 12.2 dieses Vertrags angegebenen Gründen unter Einhaltung einer Frist von 30 (dreißig) Tagen durch Mitteilung an den Kunden auf eine in Paragraph 10 dieses Vertrags vorgesehenen Weise diesen Vertrag und seine Anhänge einseitig zu kündigen und die Erbringung von Dienstleistungen zu verweigern. In Fällen, in denen sich herausstellt, dass der Kunde eine kriminelle und / oder illegale Aktivität unter Verwendung des Kontos begeht, hat Paysera das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 5 Tagen zu kündigen.

12.14. Im Fall der Vertragskündigung zieht Paysera von Mitteln des Kunden Beträge für erbrachte Paysera-Dienstleistungen, dem Staat oder Dritten gezahlte Geldstrafen, Vertragsstrafen, Verluste und andere Beträge, die Paysera aufgrund des Verschuldens des Kunden erlitten oder bezahlt hat, ab. Wenn das Paysera-Konto des Kunden (oder die Konten) nicht genug Mittel zur Deckung aller in dieser Ziffer angegebenen zu zahlenden Beträge enthält, verpflichtet sich der Kunde, die angegebenen Beträge spätestens innerhalb von 3 (drei) Werktagen auf das von Paysera angegebene Konto zu überweisen. Wird ein Teil der Dritten gezahlten Beträge Paysera zurückgegeben, verpflichtet sich Paysera, diese Beträge dem Kunden zurückzugeben.

12.15. Die Kündigung des Allgemeinen Vertrags entbindet den Kunden nicht von der ordnungsgemäßen Erfüllung aller Verbindlichkeiten Paysera gegenüber, die bis zur Kündigung entstanden sind.

12.16. Bei Kündigung des Vertrags mit dem Kunden durch Paysera muss der Kunde die Methode zur Einlösung seines E-Gelds auswählen. Der Kunde ist mit Durchführung der notwendigen Handlungen für Einlösung des E-Gelds einverstanden und versteht, dass dies zur Verringerung des Betrugsrisikos und Erfüllung der Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche und der anderen gesetzlichen Anforderungen dient.

12.17. Wählt der Kunde bei Kündigung des Vertrags durch Paysera keine Methode zur Einlösung seines E-Gelds aus und/oder führt er, wenn erforderlich, kein zusätzliches von Paysera angegebenes Verfahren zur Erhöhung des Limits durch, kann (muss aber nicht) Paysera das E-Geld des Kunden auf eine der Methoden zur Einlösung des E-Gelds, die während der Einlösung des E-Gelds möglich ist, einlösen.



13. Paysera Kontoübertragung



13.1. Ein Kunde, der sein Konto zu einem anderen Zahlungsdienstleister übertragen lassen möchte, muss einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag des Kunden auf Übertragung des Kontos auf einen anderen Zahlungsdienstleister muss die Anforderungen des Staates erfüllen, in dem das Paysera-Unternehmen, das den Kunden registriert hat, zugelassen ist, und/oder die Anforderungen, die durch die Gesetzgebung der Europäischen Union festgelegt sind.

13.2. In Ausnahmefällen kann Paysera das Konto des Kunden von einem lizenzierten Paysera-Unternehmen, das den Kunden registriert hat, auf ein anderes lizenziertes Paysera-Unternehmen übertragen. Kontoübertragungen in solchen Fällen werden ohne die gesonderte Zustimmung des Kunden und ohne die Anwendung des Verfahrens der vorherigen Benachrichtigung des Kunden, wie in Ziffer 10 der Vereinbarung festgelegt, durchgeführt.

13.3. Die Kontoübertragung wird von Paysera in den in den Ziffern 13.1 - 13.2 des Vertrages genannten Fällen kostenlos durchgeführt.

14. Vertraulichkeit und Datenschutz

 

14.1. Die Parteien verpflichten sich, die technischen und kommerziellen Informationen, mit Ausnahme von öffentlich zugänglichen Informationen, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrags bekannt wurden, zu schützen und sie ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei oder ihrer bevollmächtigten Vertreter nicht an Dritte weiterzugeben.

14.2. Dem Kunden ist bekannt, dass Paysera personenbezogene Daten der Vertreter des Kunden verarbeitet, um dem Kunden die Paysera-Dienstleistungen bereitzustellen und andere Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag zu erfüllen. Die Parteien gewährleisten die Sicherheit der personenbezogenen Daten, die bei Erfüllung dieses Vertrags erhalten wurden.

14.3. Die Fristen für Aufbewahrung personenbezogener Daten und die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten werden durch den Anhang zum Vertrag Datenschutzrichtlinie geregelt, mit dem sich der Kunde vertraut gemacht hat und verpflichtet sich, ihn einzuhalten.

14.4. Der Kunde verpflichtet sich, die gemäß diesem Vertrag von ihm erstellten oder ihm gegebenen Passwörter oder personalisierte Sicherheitsmerkmale der anderen Zahlungsmittel zu schützen und den Dritten nicht zu offenbaren und anderen Personen die Nutzung der Dienstleistungen im Namen des Kunden nicht zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, mit dieser Anforderung vertraut zu machen und diese Anforderung auf alle seine Vertreter anzuwenden, denen das Recht auf Zugang zum Konto des Kunden gewährt ist oder in der Zukunft wird. Wenn der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist und/oder dies zwar hätte tun können, aber nicht verhindert hat und/oder solche Handlungen absichtlich oder aufgrund eigener Fahrlässigkeit vorgenommen hat, wird anerkannt, dass der Zugriff auf das Profil und die Nutzung der entsprechenden Paysera Dienste im Namen des Kunden erfolgt. In diesem Fall übernimmt der Kunde die Verluste in vollem Umfang und verpflichtet sich, die Verluste anderer Personen zu erstatten, die durch die angegebenen Handlungen des Kunden oder deren Unterlassung entstanden sind.

14.5. Wenn der Kunde oder sein Vertreter das Passwort des Benutzerkontos oder andere Passwörter verliert, das Passwort/die Passwörter nicht wegen des Verschuldens des Kunden und Paysera bekannt gegeben wird/werden oder eine echte Gefahr des illegalen Zugangs zum Konto des Kunden oder Benutzerkonto des Vertreters des Kunden bestehen kann, verpflichtet sich der Kunde oder sein Vertreter, die Passwörter unverzüglich zu ändern, und wenn er dies nicht machen kann, muss er Paysera darüber unverzüglich (spätestens jedoch innerhalb eines Kalendertages) durch die von Paysera im Paragraph 10 des Vertrags angegebenen Informationsmittel informieren. Paysera ist nicht verantwortlich für Folgen wegen der Nichtinformation.

14.6. Paysera setzt nach Eingang der in Ziffer 14.5 des Vertrags genannten Mitteilung des Kunden unverzüglich den Zugang zum Benutzerkonto des Kunden und die Bereitstellung der Paysera-Dienstleistungen aus, bis das neue Passwort dem Kunden übergeben oder erstellt wird.

14.7. Paysera weist den Kunden darauf hin, dass die E-Mail-Adresse, die mit dem Paysera-Konto verknüpft ist, sowie andere Mittel (wie Mobiltelefonnummer), die nach Wahl des Kunden mit dem Paysera-Konto verknüpft sind, als Mittel zur Kommunikation mit dem Kunden und/oder zur Identifikation des Kunden verwendet werden, deshalb müssen diese Mittel und Zugang zu ihnen vom Kunden geschützt werden. Der Kunde ist voll verantwortlich für Schutz des Zugangs zu seiner E-Mail sowie anderer von ihm verwendeten Mittel und ihrer Anmeldepasswörter. Passwörter sind vertrauliche Informationen und er Kunde ist verantwortlich für deren Offenlegung und für alle Transaktionen, die nach Eingabe des für Benutzerkonto oder ein anderes Zahlungsmittel verwendeten Passworts des Kunden durchgeführt werden. Paysera empfiehlt, sich die Passwörter zu merken und sie nicht aufzuschreiben oder in irgendwelche Mittel einzugeben, wo sie von anderen gesehen werden können. Der Kunde verpflichtet sich, sich mit diesen Anforderungen und Empfehlungen vertraut zu machen und sie auf alle seine Vertreter anzuwenden, die den Zugang zum Konto des Kunden haben oder in der Zukunft haben werden.

14.8. Paysera hat das Recht, alle gesammelte relevante Informationen über den Kunden und seine Tätigkeit an Strafverfolgungsbehörden, andere staatliche Institutionen (Staatliche Steuerinspektion, Staatlicher Sozialversicherungsfonds usw.) und andere Finanzinstitute weiterzugeben, wenn diese Verpflichtung durch Rechtsvorschriften bestimmt ist, um festzustellen, ob dieser Vertrag und entsprechende Rechtsvorschriften nicht verletzt wurden und werden.

14.9. Der Kunde gewährt Paysera das Recht, direkt oder über Dritte die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Stellung der erforderlichen Anfragen an Dritte, um die Identität der Vertreter des Kunden und die Richtigkeit der anderen vom Kunden bereitgestellten Daten festzustellen (z. B. Register der juristischen Personen, Systeme für Überprüfung der Gültigkeit von persönlichen Dokumenten usw.).

14.10. Paysera weist darauf hin, dass sie in allen Fällen als Zahlungsdienstleister des Kunden dem Empfänger keine Dienstleistungen bereitstellt und anbietet, bis er der Kunde von Paysera ist.

14.11. Paysera hat das Recht, Telefongespräche mit den Vertretern des Kunden aufzuzeichnen. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Aufzeichnungen von Telefongesprächen sowie die per Post, andere Telekommunikationsmittel und E-Mail versendeten Mitteilungen als Beweis bei Beilegung von Streitigkeiten zwischen Parteien angesehen werden können. Durch diesen Vertrag erklärt der Kunde, dass er versteht und damit einverstanden ist, dass Paysera Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinem Vertreter aufzeichnen kann. Der Kunde hat das Recht, Telefongespräche und andere Korrespondenz selbst zu legitimen Zwecken, wie in der Datenschutzrichtlinie und den Regeln für Verarbeitung personenbezogener Daten definiert, aufzuzeichnen und zu speichern.

14.12. Der Kunde stimmt zu, dass seine Kontonummer und die für Ausführung der Überweisung erforderlichen Daten entdeckt und einem anderen Paysera-Benutzer, der eine Zahlung an den Kunden leisten möchte, angezeigt werden können, wenn der andere Paysera-Benutzer den im Paysera-System bestätigten Identifikatoren des Kunden (Name der juristischen Person, Bankkonto, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) eingibt.

14.13. Unter der Zustimmung des Kunden, dürfen die Daten des Kunden an Zahlungsinitiationsdienstleister oder Kontoinformationsdienstellen weitergeleitet werden. Paysera kann verweigern eine Kontoinformationsdienstelle oder einen Zahlungsinitationsdienstleister Zugang zum Konto des Kunden aufgrund objektiver und ordnungsgemäß begründeter Gründe verbunden mit unbefugtem oder unfairem Zugang, erworben von dem Kontoinformationsdienstleister oder Zahlungsinformationsdiesntleister, einschließlich unbefugter oder unfairer Initiierung der Zahlungstransaktion. In solchen Fällen wird Paysera den Kunden über die Verweigerung des Kontozugangs informieren und die Gründe für solche Entscheidung angeben. Die Information sollte dem Kunden vor der Verweigerung des Kontozugangs gegeben werden, falls möglich, und nicht später als die Verweigerung der Genehmigung, es sei denn die Bereitstellung solcher Information könnte die Sicherheitsmaßnahmen schwächen oder sie von Rechtsvorschriften verboten ist.

14.14. Um die legitimen Interessen von Paysera zu schützen, können die Daten des Kunden an öffentliche Informationsmittel weitergegeben werden, wenn der Kunde sich an diese Mittel wendet, ohne die in Artikel 16.6 der Vereinbarung vorgesehenen Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen, und wenn die den öffentlichen Informationsmitteln zur Verfügung gestellten Informationen über den Streitfall nicht mit den Paysera zur Verfügung stehenden Informationen übereinstimmen und den geschäftlichen Ruf von Paysera schädigen.

15. Haftung der Parteien

 

15.1. Jede Partei haftet für alle Geldstrafen, Vertragsstrafen, Verluste, die der anderen Partei aufgrund der Vertragsverletzung der schuldigen Partei entstehen. Die schuldige Partei verpflichtet sich, die geschädigte Partei für direkte Verluste, die sich aus dieser Haftung ergeben, zu entschädigen. Die Haftung von Paysera im Rahmen des Vertrags ist in allen Fällen durch folgende Bestimmungen begrenzt:

15.1.1. Paysera haftet nur für direkte Verluste, die durch direkte und wesentliche Vertragsverletzung durch Paysera entstehen, und nur für solche Verluste, welche Paysera bei Vertragsverletzung vernünftigerweise vorhersehen konnte;

15.1.2. die Entschädigung für von Paysera verursachten Schaden bei Verstoß gegen diesen Vertrag darf den Durchschnitt der Kommissionsgebühren von letzten 3 (drei) Monaten, die der Kunde an Paysera für erbrachte Dienstleistungen gezahlt hat, nicht übersteigen. Diese Beschränkung gilt für alle Verstöße dieses Monats. Wenn der Durchschnitt von 3 (drei) Monaten nicht berechnet werden kann, darf die Entschädigung 2000 EUR (zweitausend) EUR (ein diesem Betrag entsprechender Betrag in anderen Währungen, wenn die Dienstleistungen in einer anderen Währung erbracht werden);

15.1.3. Paysera haftet in allen Fällen nicht für nicht erhaltene Gewinne und Einkünfte des Kunden, Reputationsverlust, Verlust oder Zusammenbruch des Geschäfts, indirekte Verluste;

15.1.4. die Haftungsbeschränkungen von Paysera gelten nicht, wenn solche Beschränkungen durch geltendes Recht verboten sind.

15.2. Paysera gewährleistet keinen unterbrechungsfreien Betrieb des Systems, da der Betrieb des Systems durch viele Faktoren, die nicht von Paysera kontrolliert werden, beeinflusst (behindert) werden kann. Paysera wird sich bemühen, den reibungslosen Betrieb des Systems sicherzustellen, aber Paysera haftet nicht für Folgen, die sich aus Systemstörungen ergeben, wenn diese Störung nicht durch das Verschulden von Paysera verursacht wird.

15.3. Aus Gründen, die von Paysera kontrolliert werden, kann das System nicht funktionieren und Paysera wird dafür nicht entschädigen, wenn das System mehr als 99 % (neunundneunzig Prozent) der Gesamtzeit, bei Berechnung eines Durchschnitts von mindestens 3 (drei) Monaten, zugänglich war.

15.4. Systemstörungen sind nicht Fälle, wenn Paysera vorübergehend, jedoch nicht länger als 24 (vierundzwanzig) Stunden, die Anmeldung beim System aufgrund von Systemreparatur, Verbesserungsarbeiten und anderen ähnlichen Fällen beschränkt und solche Fälle mindestens vor 2 (zwei) Kalendertagen an den Kunden mitgeteilt hat.

15.5. Paysera haftet nicht für:

15.5.1. für Abschreibung und Überweisung des Gelds vom Paysera-Konto sowie für andere Zahlungstransaktionen mit dem Geld des Kunden auf dem Paysera-Konto, wenn der Kunde die Passwörter und die Identifikationsmittel nicht geschützt hat und infolgedessen sie anderen Personen bekannt wurden, sowie für kriminelle Handlungen oder Transaktionen von Dritten, die mit gefälschten und/oder illegalen Dokumenten oder illegal erhaltenen Daten durchgeführt werden;

15.5.2. für Fehler, nicht rechtzeitig ausgeführte Zahlungen und einbehaltene Mittel der Banken, Zahlungssysteme und anderer Dritten;

14.5.3. für Folgen aufgrund Störungen bei Erfüllung der Verpflichtungen von Paysera, die von einem Dritten verursacht wurden, der nicht von Paysera kontrolliert wird;

15.5.4. für Folgen wegen rechtmäßiger Vertragskündigung durch Paysera, Löschung des Benutzerkontos des Kunden oder Beschränkung des Zugangs zum Benutzerkonto sowie begründete Beschränkung oder Beendigung der Bereitstellung eines Teils der Dienstleistungen;

15.5.5. für Waren und Dienstleistungen, die unter Nutzung des Paysera-Kontos gekauft werden, sowie dafür, dass die andere Partei, mit der unter Nutzung des Paysera-Kontos abgerechnet wird, den Vertrag oder eine andere Vereinbarung nicht erfüllt;

15.5.6. für Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen und Verluste, wenn die Verpflichtungen nicht erfüllt wurden oder der Schaden an Paysera bei Erfüllung der gesetzlichen Pflichten entstanden ist.

15.6. Der Kunde gewährleistet, dass alle Handlungen des Kunden im Zusammenhang mit Erfüllung des Vertrags den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.

15.7. Der Kunde ist voll verantwortlich für Richtigkeit der Daten und Anweisungen, die an Paysera und bei Ausfüllung von Dokumenten im System übermittelt wurden.

15.8. Wenn Paysera eine unbefugte Zahlungstransaktion bemerkt oder darüber informiert wird, verpflichtet sie sich, sofort, spätestens jedoch am Ende des folgenden Werktages, den Betrag der unbefugten Zahlungstransaktion dem Kunden zurückzugeben und gegebenenfalls den Saldo des Kontos, von dem der Betrag abgebucht wurde, zu dem Punkt vor der unbefugten Zahlungstransaktion wiederherzustellen, es sei denn Paysera hat hinreichende Gründe für Verdacht auf Betrug und diese Gründe der Aufsichtsbehörde schriftlich mitteilt.

15.9. Der Kunde trägt alle Verluste, die durch unbefugte Zahlungstransaktionen entstehen, wenn diese Verluste erlitten wurden: aufgrund der Verwendung des verlorenen oder gestohlenen Zahlungsmittels; aufgrund unbefugtes Erwerbs eines Zahlungsmittels, wenn der Kunde personalisierte Sicherheitsmerkmale (einschließlich Maßnahmen zur Bestätigung der Identität) nicht geschützt hat.

15.10. Der Kunde trägt alle Verluste, die durch unbefugte Zahlungstransaktionen entstanden sind, wenn der Kunde diese Verluste erlitten hat, indem er betrügerisch gehandelt oder eine oder mehrere unten genannten Verpflichtungen des Kunden grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht erfüllt hat:

15.10.1. das Zahlungsmittel unter Einhaltung der in diesem Vertrag oder in seinen Anhängen angerannten Regeln für Ausgabe und Nutzung des Zahlungsmittels verwenden;

15.10.2. unverzüglich Paysera oder das von ihr angegebenen Subjekt unter Einhaltung der in diesem Vertrag oder in seinen Anhängen angegebenen Regeln für Ausgabe und Nutzung des Zahlungsmittels informieren, wenn der Kunde über Verlust, Diebstahl, illegalen Erwerb oder unbefugte Nutzung des Zahlungsmittels erfahren hat sowie über Tatsachen oder Verdächtigungen erfahren hat, dass die Dritte seine personalisierten Sicherheitsmerkmale der Zahlungsmittels erfahren haben oder diese verwenden können;

15.10.3. nach Erhalt des Zahlungsmittels Maßnahmen ergreifen, um personalisierte Sicherheitsdaten des Zahlungsmittels zu schützen.

15.11. Der Kunde muss mindestens einmal im Monat die Informationen über die auf dem Konto ausgeführten Zahlungstransaktionen überprüfen und Paysera schriftlich über unbefugte oder nicht ordnungsgemäß ausgeführte Zahlungstransaktionen sowie über alle anderen Fehler, Unstimmigkeiten oder Ungenauigkeiten im Auszug informieren. Die Mitteilung muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 60 (sechzig) Kalendertagen ab dem Tag vorgelegt werden, an dem Paysera nach Ansicht des Kunden eine unbefugte oder nicht ordnungsgemäß ausgeführte Zahlungstransaktion ausgeführt hat. Ist der Kunde ein Benutzer, muss er Paysera unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 13 (dreizehn) Monaten ab Abschreibung vom Zahlungskonto, schriftlich über unbefugte oder nicht ordnungsgemäß ausgeführte Zahlungstransaktion in der Währung des Mitgliedstaates an den EU-Mitgliedstaat informieren. Wenn der Kunde zum angegebenen Zeitpunkt keine Mitteilungen vorlegt, wird davon ausgegangen, dass er vorbehaltlos mit den auf dem Zahlungskonto ausgeführten Zahlungstransaktionen einverstanden ist. Der Kunde muss Paysera alle verfügbaren Informationen über illegalen Zugang zum Konten oder andere illegalen Handlungen im Zusammenhang mit dem Konto übermitteln und alle angemessenen von Paysera angegebenen Maßnahmen zu ergreifen, um zu helfen, eine Untersuchung wegen der illegalen Handlungen einzuleiten.

15.12. Die Partei wird von der Haftung wegen Nichterfüllung des Vertrags befreit, wenn sie nachweist, dass der Vertrag aus Umständen höherer Gewalt (Force majeure) nicht erfüllt wurde, die gesetzlich beweist wurden. Der Kunde muss Paysera über Umstände höherer Gewalt, die die Erfüllung des Vertrags verhindert, innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen ab Eintritt dieser Gründe schriftlich informieren. Paysera wird den Kunden über Umstände höherer Gewalt per E-Mail oder auf Websites des Systems informieren.

16. Beilegung der Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Paysera, Beschwerdeverfahren

 

16.1. Paysera bemüht sich, alle Streitigkeiten mit den Kunden auf friedliche, schnelle und für beide Parteien akzeptable Weise beizulegen, deshalb werden die Kunden im Fall eines Konflikts aufgefordert, sich direkt an Paysera zu wenden. Die Streitigkeiten werden durch gegenseitige Verhandlungen beigelegt.

16.2. Der Kunde kann einen Anspruch oder eine Beschwerde in Bezug auf Paysera-Zahlungsdienstleistungen erheben, indem er eine Mitteilung per E-Mail sendet oder eine Mitteilung durch das Benutzerkonto sendet.

16.3. Der Anspruch muss Umstände und Dokumente, auf deren Grundlage der Anspruch erhoben wird, enthalten. Wenn sich der Kunde in einem Anspruch auf Dokumente stützt, die Paysera nicht hat, muss bei Erhebung des Anspruchs auch solche Dokumente oder ihre Kopien eingereicht werden.

16.4. Paysera prüft den schriftlichen Anspruch oder die Beschwerde des Kunden nicht später als innerhalb von 15 (fünfzehn) Tagen ab dessen/deren Erhalt und stellt dem Kunden eine ausführliche, begründete und dokumentierte Antwort bereit. In Ausnahmefällen, in denen Paysera die Antwort aus Gründen, die nicht von Paysera abhängen, nicht innerhalb von 15 Werktagen bereitstellen kann, sendet Paysera dem Kunden eine vorläufige Antwort mit klarer Angabe der Gründe für Verzögerung der Bearbeitung der Beschwerde und der Frist, bis wann der Kunde die endgültige Antwort erhalten wird. In jedem Fall beträgt die Frist für Einreichung der endgültigen Antwort nicht mehr als 35 Werktage. Die Antwort von Paysera wird dem Kunden auf die in Ziffer 10.1 des Vertrags genannten Weise eingereicht, es sei denn, der Kunde verlangt in dem Anspruch oder in der Beschwerde, eine Antwort auf andere Weise einzureichen.

16.5. Die Ansprüche des Kunden werden von Paysera kostenlos geprüft.

16.6. Wenn der Kunde mit der von Paysera getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist, hat der Kunde das Recht, andere legitime Möglichkeiten zum Schutz seiner Rechte zu verwenden und eine Beschwerde der Aufsichtsbehörde gemäß dem von der Aufsichtsbehörde festgelegten Verfahren einzureichen.

16.7. Wird die Streitigkeit nicht durch friedliche oder außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten beigelegt, wird die Streitigkeit durch Gerichte gemäß dem Gesetz nach dem Sitz von Paysera beigelegt.

16.8. Dieser Vertrag, seine Anhänge und die Beziehungen der Parteien, die nicht durch diesen Vertrag geregelt sind, unterliegen dem Recht des Landes, in dem das lizenzierte Paysera Unternehmen, das den Kunden registriert hat, seinen Sitz hat, einschließlich der Fälle, in denen ein Streit zwischen dem Kunden und Paysera in die Zuständigkeit eines Gerichts eines anderen Staates fällt.

17. Schlussbestimmungen

 

17.1. Jede Partei bestätigt, dass sie über alle nach den geltenden Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen für Vornahme der Handlungen, die für Erfüllung dieses Vertrags erforderlich sind, verfügt.

17.2. Die Titel der Abschnitte und Artikel des Vertrags dienen allein für Bequemlichkeit der Parteien und können nicht zur Auslegung der Bestimmungen des Vertrags verwendet werden.

17.3. Die Parteien sind eigenständig verantwortlich für Erfüllung aller steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem Staat oder anderen Stellen. Paysera ist nicht verantwortlich für Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen des Kunden, Berechnung und Übertragung der für Gebühren des Kunden.

17.4. Paysera ist in jedem Fall eine unabhängige Vertragspartei, die nicht kontrolliert und keine Verantwortung für Produkte und Dienstleistungen übernimmt, die über Paysera-Dienstleistungen bezahlt werden. Paysera übernimmt keine Verantwortung dafür, dass der Käufer, der Verkäufer oder eine andere Partei eine Transaktion mit dem Kunden ausführt.

17.5. Der Kunde hat kein Recht, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Paysera auf Dritte zu übertragen. Paysera behält sich das Recht vor, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Kunden jederzeit auf Dritte zu übertragen, sofern die Übertragung von Rechten und Pflichten gegen Rechtsvorschriften nicht verstößt.

17.6. Wenn eine Bestimmung des Vertrags für ungültig erklärt wird, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrags unberührt.

17.7. Der Vertrag tritt gemäß Ziffer 2.4 des Vertrags in Kraft. Der Kunde kann den Vertragstext bei Registrierung im System speichern.

17.8. Dieser Vertrag ist in mehreren Sprachen im System verfügbar. Für den Kunden gilt der Vertrag in der Sprache, in der der Vertrag dem Kunden bei Registrierung im System vorgestellt wurde.

17.9. Die im Vertrag angegebenen Links auf Paysera Websites und die Anhänge, die die Erbringung der getrennten Dienstleistungen regeln, sind ein integraler Bestandteil des Vertrags und gelten für den Kunden ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde beginnt, die entsprechende Dienstleistung zu nutzen.

17.10. Rechtliche Angaben zu den Unternehmen der Paysera-Gruppe:



Paysera LT, UAB, Code der juristischen Person 300060819; E-Geld-Institut-Lizenz Nr. 1, ausgestellt am 27.09.2012 (ausgestellt von der Litauischen Bank). Daten über Paysera LT, UAB werden im Register der juristischen Personen der Republik Litauen aufbewahrt und gespeichert. Detaillierte Daten über die Unternehmen der Paysera-Gruppe, einschließlich der Sitzadressen und E-Mail-Adressen, sind hier angegeben.

Die Aufsichtsbehörde von Paysera LT, UAB ist die Litauische Bank, Identifikationscode 188607684, Adresse Žirmūnų g. 151, LT-09128 Vilnius, www.lb.lt/en.

Rechtliche Angaben: Paysera Albania SH.P.K., juristische Person, Code M01608007N; Lizenz für E-Geld-Institut Nr. 47, ausgestellt von der Bank von Albanien am 5. März 2021. Die Daten über Paysera Albania SH.P.K. werden im Register der juristischen Personen der Republik Albanien gesammelt und gespeichert. Detaillierte Daten über Paysera Albania SH.P.K., einschließlich der Adresse des Firmensitzes und E-Mail-Adressen, werden hier bereitgestellt. Die Aufsichtsbehörde von Paysera Albania SH.P.K. ist die Bank von Albanien, Adresse: Sheshi "Skënderbej", Nr. 1, Tirana, Albanien www.bankofalbania.org.

Rechtliche Einzelheiten: Paysera Kosova SH.P.K., juristische Person, Code 811301473; ein Nicht-Banken-Finanzinstitut mit der Lizenz für die Ausgabe von elektronischem Geld Nr. IFJB/069, ausgestellt von der Zentralbank des Kosovo am 8. Juni 2021. Die Daten über Paysera Kosova SH.P.K. werden in der Agentur für Unternehmensregistrierung des Kosovo gesammelt und gespeichert. Detaillierte Daten über Paysera Kosova SH.P.K., einschließlich der Adresse des Firmensitzes und E-Mail-Adressen, werden hier bereitgestellt. Die Aufsichtsbehörde von Paysera Kosova SH.P.K. ist die Zentralbank des Kosovo, Identifikationscode 600104187, Adresse: Rr. Garibaldi 33, Prishtina, 10000, Republik Kosovo https://bqk-kos.org/.

Paysera Bank Georgia JSC, juristische Person, Code 402204841; Banklizenz Nr. 465, ausgestellt von der Nationalbank Georgiens am 17. November 2022. Daten über die Paysera Bank Georgia JSC werden im Register für Unternehmer und nicht-unternehmerische (nicht-gewerbliche) juristische Personen Georgiens erfasst und gespeichert. Detaillierte Daten über Paysera Bank Georgia JSC, einschließlich der Adresse des Firmensitzes und der E-Mail-Adressen, werden hier bereitgestellt. Die Aufsichtsbehörde der Paysera Bank Georgia JSC ist die Nationalbank von Georgien, Adresse: 1, Zviad Gamsakhurdia Embankment, 0114 Tbilisi, Georgien, https://www.nbg.gov.ge.